2021-10-20: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.10.2021. Geschäftsanschrift: Bullenkoppel 16, 22047 Hamburg. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Planung und Durchführung von Industriemontagen und Anlagenbau einschließlich Vorfertigung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Carapina, Dragan, Hamburg, *19.06.1952, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2021-11-02: Die Gesellschafterversammlung vom 27.10.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 und 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals durch Sacheinlage um 175.000,00 EUR auf 200.000,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung mit der IMR Holding GmbH (bisher firmierend: IMR HAMBURG GmbH) (Amtsgericht Hamburg, HRB 85504) beschlossen. Neue Firma: IMR Hamburg GmbH. 200.000,00 EUR. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Čarapina, Dario, Hamburg, *02.11.1982; Čarapina, Mario, Wollerau, *03.06.1981. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 27.10.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.10.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.10.2021 Teile des Vermögens der IMR Holding GmbH (bisher firmierend: IMR HAMBURG GmbH) mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 85504) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 02.11.2021 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.