2010-07-26: Die Gesellschafterversammlung vom 28.06.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 475.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der in-telegence GmbH & Co. KG mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRA 14064).) beschlossen. 500.000,00 EUR.
2010-09-03: Die Gesellschafterversammlung vom 28.06.2010 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) und § 2 (Unternehmensgegenstand)) beschlossen. Der Gesellschaftsvertrag ist ferner insgesamt neu gefasst. Neue Firma: IN-telegence GmbH. ist die Erbringung von Telekommunikations-Dienstleistungen jedweder Art im Zusammenhang mit Sprach- und Datenübertragungen, einschließlich des Betreibens von Sprach- und Daten-Übertragsnetzen. Dazu gehören auch die Errichtung von Telekommunikationsnetzen sowie der Erwerb, der Einsatz, der Vertrieb und/oder die Überlassung von Gegenständen, welche von der Gesellschaft oder deren Kunden im Zusammenhang mit solchen Telekommunikations-Aktivitäten benötigt werden. Einzelprokura: Moitzheim, Ralf, Erkelenz, *19.02.1956. Prokura erloschen: Richarz, Silke, Kerpen, *01.12.1967. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.06.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.06.2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 28.06.2010 mit der in-telegence GmbH & Co.KG mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRA 14064) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.