2011-07-18: Firma: INA.KINDER.GARTEN Südwest gemeinnützige GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Karl-Marx-Straße 71, 12043 Berlin Gegenstand: Gegenstand der Gesellschaft ist die Förderung der Jugendhilfe. Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch den Betrieb von Kindertagesstätten im Südwesten Deutschlands zum Zwecke der Bildung, Erziehung und Förderung von Kindern im Sinne des § 1 SGB VIII mit den Zielen: junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern und dazu beizutragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen; Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung zu beraten und zu unterstützen; Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen; dazu beizutragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen. Grundlage dieser pädagogischen Arbeit sind die Werte und Normen des Situationsansatzes, die im Rahmen der Nationalen Qualitätsinitiative im Teilprojekt QuaSi (2003) im Leitbild und den konzeptionellen Grundsätzen formuliert wurden. Weiterhin die Förderung der Bildung durch Ausbildung und Qualifizierung im Bereich der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern. Dieser Zweck wird insbesondere dadurch verwirklicht, dass die Gesellschaft Aus-, Fort- und Weiterbildung, Tagungen und Veranstaltungen, Bildungsreisen und Beratung durchführt und ihre Einrichtungen als Konsultationskitas zur Verfügung stellt. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Schallenberg-Diekmann, Regine, *03.11.1954, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; Geschäftsführer:; 2. Wunschel-Gavlasz, Gerda, *01.01.1955, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 22.06.2011.
2014-08-21: Firma: INA.KINDER.GARTEN Südwest gGmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Wilhelm-Kabus-Straße 42-44, 10829 Berlin; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 08.08.2014 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Firma).
2015-09-04: Firma: INA.KINDER.GARTEN Berlin gGmbH; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 18.08.2015 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 , § 2 (Gegenstand) und § 14 (liquidation)
2018-08-07: Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Schallenberg-Diekmann, Regine; Prokura: 1.
Dummin, Astrid, *15.11.1970, Kühlungsborn; Prokura gemeinsam mit einem weiteren Prokuristen; 2.
Thiele, Nicole, *11.10.1982, Berlin; Prokura gemeinsam mit einem weiteren Prokuristen
2020-05-25: Geschäftsführer: 3.
Thiele, Nicole, *11.10.1982, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; Prokura: Nicht mehr Prokurist: 2. Thiele, Nicole
2020-09-17: Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2020 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die INA.KINDER.GARTEN gGmbH mit dem Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 91296 B) verschmolzen.
Die Verschmelzung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.