2006-06-26: Gegenstand: Der Betrieb von Kindertagesstätten. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 13.06.2006 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 2 (Gegenstand)..
2008-09-04: Firma: INA.KINDER.GARTEN gemeinnützige GmbH Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 15.08.2008 ist der Gesellschaftsvertrag neu gefasst, insbesondere geändert in § 1 (Firma)..
2010-04-15: Gegenstand: Der Betrieb von Kindertagesstätten zum Zwecke der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern im Sinne des § 1 SGB VIII mit den Zielen: - junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern und dazu beizutragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen; - Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung zu beraten und zu unterstützen; - Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen; - dazu beizutragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen. Grundlage dieser pädagogischen Arbeit sind die Werte und Normen des Situationsansatzes, die im Rahmen der Nationalen Qualitätsinitiative im Teilprojekt Quasi (2003) im Leitbild und den konzeptionellen Grundsätzen formuliert wurden..
2010-04-15: Gegenstand: Der Betrieb von Kindertagesstätten zum Zwecke der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern im Sinne des § 1 SGB VIII mit den Zielen: - junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern und dazu beizutragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen; - Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung zu beraten und zu unterstützen; - Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen; - dazu beizutragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen. Grundlage dieser pädagogischen Arbeit sind die Werte und Normen des Situationsansatzes, die im Rahmen der Nationalen Qualitätsinitiative im Teilprojekt Quasi (2003) im Leitbild und den konzeptionellen Grundsätzen formuliert wurden. Gegenstand der Gesellschaft ist weiterhin die Förderung der Bildung durch Ausbildung und Qualifizierung im Bereich der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern. Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch Angebote der Aus-, Fort- und Weiterbildung, durch Konsultationskitas, durch Tagungen und Veranstaltungen, durch Bildungsreisen und durch Beratung. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 02.03.2010 ist der Gesellschaftsvertrag ergänzt in § 2 (Gegenstand)..
2011-08-08: Gegenstand: Der Betrieb von Kindertagesstätten zum Zwecke der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern im Sinne des § 1 SGB VIII mit den Zielen: - junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern und dazu beizutragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen; - Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung zu beraten und zu unterstützen; - Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen; - dazu beizutragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen. Grundlage dieser pädagogischen Arbeit sind die Werte und Normen des Situationsansatzes, die im Rahmen der Nationalen Qualitätsinitiative im Teilprojekt QuaSi (2003) im Leitbild und den konzeptionellen Grundsätzen formuliert wurden. Weiterhin die Förderung der Bildung durch Ausbildung und Qualifizierung im Bereich der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern. Dieser Zweck wird insbesondere dadurch verwirklicht, dass die Gesellschaft Aus-, Fort- und Weiterbildung, Tagungen und Veranstaltungen, Bildungsreisen und Beratung durchführt und ihre Einrichtungen als Konsultationskitas zur Verfügung stellt. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 28.07.2011 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 2 (Gegenstand) und § 3 (Gemeinnützigkeit)..
2013-11-11: Firma: INA.KINDER.GARTEN gGmbH; Gegenstand: Der Betrieb von Kindertagesstätten zum Zwecke der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern im Sinne des § 1 SGB VIII mit den Zielen:
- junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern und dazu beizutragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen;
- Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Entwicklung zu beraten und zu unterstützen;
- Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen;
- dazu beizutragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen.
Grundlage dieser pädagogischen Arbeit sind die Werte und Normen des Situationsansatzes. Das Leitbild und die konzeptionellen Grundsätze sind in "Qualität im Situationsansatz" (Preissing und Heller 2009) formuliert; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 06.11.2013 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Firma), § 2 (Gegenstand der Gesellschaft), § 14 (Vererbung), § 15 (Kündigung) und § 16 (Liquidation).
2014-08-04: Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Wilhelm-Kabus-Straße 42, 10829 Berlin
2018-08-10: Nicht mehr Geschäftsführer: 2. Schallenberg-Diekmann, Regine, geb. Schallenberg; Prokura: 1.
Dummin, Astrid, *15.11.1970, Kühlungsborn; Prokura gemeinsam mit einem weiteren Prokuristen; 2.
Thiele, Nicole, *11.10.1982, Berlin; Prokura gemeinsam mit einem weiteren Prokuristen
2019-09-23: Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Wilhelm-Kabus-Straße 42-44, 10829 Berlin
2020-06-30: Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 12.06.2020 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 11 .
2020-09-17: Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2020 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die INA.KINDER.GARTEN Berlin gGmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 135349 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.