2017-02-14: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.01.2017. Geschäftsanschrift: Kühlerstraße18, 47445 Moers. Gegenstand: Der Handel und Verkauf von Arbeitsschutzprodukten an Personalleihfirmen, Handwerk, Industrie, Abhol- und Internetkunden sowie aller damit verbundenen Geschäfte. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder jedem Geschäftsführer die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Krause, Heiko, Moers, *06.08.1971, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2017-06-06: Die Gesellschafterversammlung vom 29.05.2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 Abs. 1 (Firma, Sitz, Beginn) sowie 2 (Gegenstand) und mit ihr die Änderung der Firma und des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neue Firma: M & M Industriebedarf GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Der Handel und Verkauf von Industriebedarf, Werkzeugen und Arbeitsschutzprodukten an Handwerk, Industrie, Abhol- und Internetkunden sowie aller damit verbundenen Geschäfte.
2018-08-02: Die Gesellschafterversammlung vom 23.02.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 Ziffer 1 (Stammkapital, Geschäftsanteile) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR auf 26.000,00 EUR beschlossen. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR.
2019-07-31: Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.06.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.06.2019 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 27.06.2019 mit der HK-Industriebedarf GmbH mit Sitz in Moers verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.