2017-12-28: Aktiengesellschaft. Satzung vom 07.12.2017. Geschäftsanschrift: Neumühle 24-26, 91056 Erlangen. Gegenstand des Unternehmens: Die Entwicklung und Vermarktung von Software-Produkten für den Entwurf integrierter elektronischer Systeme, Beratung und Dienstleistungen in diesem Bereich. Grundkapital: 50.000,00 EUR. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Dörfel, Matthias, Emmering, *13.05.1970; Dr. Münzenberger, Ralf, Erlangen, *26.05.1967, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Der Vorstand ist durch § 5 der Satzung vom 07.12.2017 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 07.12.2022 gegen Bar- oder Sacheinlage um insgesamt bis zu 25.000,00 EUR zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann . Nicht eingetragen: Beim Amtsgericht Fürth -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, § 106 AktG.
2019-10-09: Die Hauptversammlung vom 27.09.2019 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 950.000,00 EUR und die Änderung des § 4 und des § 5 (Genehmigtes Kapital) der Satzung beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Neues Grundkapital: 1.000.000,00 EUR. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 27.09.2019 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 27.09.2024 gegen Bar- oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 500.000,00 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2019/I).
2019-11-30: Die Gesellschaft hat den Entwurf des Verschmelzungsvertrages zwischen ihr und der INCHRON GmbH, Potsdam beim Amtsgericht Fürth (Registergericht) zur Einsichtnahme eingereicht.
2020-02-05: Die INCHRON GmbH mit dem Sitz in Potsdam ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 06.12.2019 sowie des Beschlusses der Hauptversammlung vom 06.12.2019 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 06.12.2019 mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.