2019-12-19: Partnerschaft. Gegenstand: Gegenstand der Partnerschaft sind die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i. V. m. § 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i. S. v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z. B. Handles- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder Partner, der Steuerberater ist, vertritt die Partnerschaftsgesellschaft jeweils einzeln. Partner, die nicht Steuerberater sind, vertreten die Partnerschaftsgesellschaft gemeinsam mit einem Partner, der Steuerberater ist. Partner: Bäuml, Katja, Rechtsanwältin, Ingelheim am Rhein, *10.12.1974. Partner: Prof. Dr. Bäuml, Swen Oliver, Steuerberater, Ingelheim am Rhein, *22.02.1974, mit der Befugnis im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.