2017-07-26: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.06.2017. Geschäftsanschrift: Am Hochsträß 8, 89081 Ulm. Gegenstand: Die Wahrnehmung der Berufsaufgaben nach § 13 Abs. 1 des Gesetzes über die Errichtung einer Ingenieurkammer und über die Berufsordnung der Beratenden Ingenieure in Baden-Württemberg , somit die eigenverantwortliche und unabhängige Beratung, insbesondere in Entwicklung, Planung, Betreuung, Kontrolle und Prüfung auf den Gebieten des Ingenieurwesens; dazu gehört auch die Vertretung des Auftraggebers in mit der Vorbereitung, Leitung, Ausführung, Überwachung und Abrechnung zusammenhängenden Aufgaben, wobei sich die Tätigkeit auf alle oder einzelne dieser Aufgaben erstrecken kann. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Müller, Rolf, Ulm, *01.07.1957, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2017-12-27: Die Gesellschafterversammlung vom 13.12.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 3 , 7 (Gesellschafterversammlung und Gesellschafterbeschlüsse), 9 (Verfügungen über Geschäftsanteile) beschlossen.
2019-08-21: Die Gesellschafterversammlung vom 02.07.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zur Durchführung der Aufnahme eines ausgegliederten Teils des Vermögens des Müller, Rolf, Ulm, *01.07.1957 als Inhaber der Firma "Rolf Müller e.K.", Ulm (Amtsgericht Ulm HRA 726577) auf 26.000,00 EUR im Wege der Ausgliederung erhöht. Stammkapital nun: 26.000,00 EUR. Der Einzelkaufmann Müller, Rolf, Ulm, *01.07.1957 hat als Inhaber der Firma "Rolf Müller e.K.", Ulm (Amtsgericht Ulm HRA 726577) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 02.07.2019 und des Versammlungsbeschlusses vom 02.07.2019 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.