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INGENIEURBÜRO IBB Gebäudetechnik & Energie GmbH

Gewissenhaft, PV-Anlage, Netzbetreiber..., Holzhackschnitzel-Heizanlagen, Vxw
Adresse / Anfahrt
Burgkoppel 57
23566 Lübeck
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2021-07-19:
Name der Firma: IBB Gebäudetechnik & Energie GmbH; Sitz der Firma: Sitz/Niederlassung: Lübeck; Geschäftsanschrift: Burgkoppel 57, 23566 Lübeck; Gegenstand: Der Betrieb eines Ingenieurbüros zur Planung der Gebäudetechnik; Kapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden. Geschäftsführer: 1. Dipl.-Ing. Blohm, Ralf, *30.09.1963, Lübeck; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 08.06.2021

2021-12-29:
Name der Firma: INGENIEURBÜRO IBB Gebäudetechnik & Energie GmbH; Kapital: 26.000,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 20.12.2021 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 und § 4 (Stammkapital) und das Stammkapital erhöht auf 26.000,00 EUR. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat auf Grund des Ausgliederungsplans vom 20.12.2021 das aus dem Vermögen des Inhabers ausgegliederte einzelkaufmännische Unternehmen in Firma Dipl.-Ing. Ralf Blohm Ingenieurbüro für Gebäudetechnik & Energie e. K. mit Sitz in Lübeck (Amtsgericht Lübeck, HRA 9968 HL) in Gesamtheit gegen Gewährung von Anteilen übernommen. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.