2017-11-02: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.08.2017. Geschäftsanschrift: Berliner Straße 36, 33378 Rheda-Wiedenbrück. Gegenstand: die Entwicklung, der Betrieb und die Vermarktung von Informationsplattformen im Internet, insbesondere auf dem Gebiet der Touristik, sowie die Vermittlung von Reisedienstleistungen und touristischen Nebenleistungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Möller, Frank, Rheda-Wiedenbrück, *08.07.1971, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2018-12-21: Die Gesellschafterversammlung vom 16.08.2018 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 5.000,00 EUR auf 30.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Frank Möller Portalmanagement e.K. mit Sitz in Rheda-Wiedenbrück und die Änderung des § 3 (Stammkapital) des Gesellschaftsvertrags beschlossen. Neues Stammkapital: 30.000,00 EUR.
2019-01-14: Entsprechend § 319 ZPO von Amts wegen eingetragen: Eintragung vom 21.12.2018 berichtigt in: Die Gesellschafterversammlung vom 16.08.2018 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 5.000,00 EUR auf 30.000,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung zur Aufnahme des von Herrn Frank Möller, *08.07.1971, Harsewinkel, unter der Firma Frank Möller Portalmanagement e.K. mit Sitz in Rheda-Wiedenbrück betriebenen Einzelunternehmens und die Änderung des Gesellschaftsvertrags in § 3 (Stammkapital) beschlossen.
2019-01-28: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 16.08.2018 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.08.2018 das von dem Einzelkaufmann Möller, Frank, Rheda-Wiedenbrück, geb. 08.07.1971, unter der Firma Frank Möller Portalmanagement e.K. in Rheda-Wiedenbrück (Amtsgericht Gütersloh, HRA 7556) betriebene Einzelunternehmen im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung als Ganzes übernommen. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 10.01.2019 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.