2019-02-04: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.12.2018 mit Nachtrag vom 28.01.2019. Geschäftsanschrift: Rosenstraße 12, 64839 Münster. Gegenstand: der Betrieb einer Freizeit- und Fitnessanlage, das Betreiben eines Sonnenstudios , die Durchführung von damit im Zusammenhang stehenden Verkaufsveranstaltungen und Lehrgängen sowie der Verkauf von Bekleidung, Nahrungskonzentraten sowie Sporterfrischungsgetränken an eingetragene Mitglieder des Fitnessstudios Weiterhin erstreckt sich der Gegenstand des Unternehmens auf den An- und Verkauf sowie die Vermietung von beweglichen Wirtschaftsgütern und den Handel mit beweglichen Wirtschaftsgütern, ausschließlich von Geräten, die für den Betrieb eines Fitnessstudios erforderlich sind. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Ralf, Gumbrecht, Köthen, *24.12.1966, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2019-11-07: Die Gesellschafterversammlung vom 19.08.2019 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR zum Zwecke der Abspaltung und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 beschlossen. Neues Stammkapital: 50.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 19.08.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag Teile des Vermögens der INJOY Köthen GmbH mit Sitz in Köthen als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2019-11-12: Die Abspaltung ist mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers am 08.11.2019 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2022-02-11: Die Gesellschafterversammlung vom 05.11.2021 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 10.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der INJOY DRG GmbH, Münster (Amtsgericht Darmstadt, HRB 98879) und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 beschlossen. Neues Stammkapital: 60.000,00 EUR. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.11.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der INJOY DRG GmbH mit dem Sitz in Münster (Amtsgericht Darmstadt HRB 98879) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Im übrigen wird auf den Verschmelzungsvertrag vom 05.11.2021 Bezug genommen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.