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Borkener Straße 64
46284 Dorsten
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8x HR-Bekanntmachungen:

2013-12-20:
Mit der INLINE Unternehmensberatung für Fitness- und Wellnessanlagen GmbH (Amtsgericht Gelsenkirchen, HRB 6754) als herrschendem Unternehmen ist am 28.11.2013 mit Wirkung zum 01.01.2014 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 28.11.2013 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.

2014-08-29:
Geschäftsanschrift: Borkener Str. 64, 46284 Dorsten.

2014-12-23:
Der mit der INLINE Unternehmensberatung für Fitness- und Wellnessanlagen GmbH, Dorsten (Amtsgericht Gelsenkirchen, HRB 6754) am 28.11.2013 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 08.12.2014 geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 19.12.2014 hat zugestimmt.

2016-08-05:
Einzelprokura: Menne, Matthias Heinrich, Castrop-Rauxel, *29.05.1967.

2019-01-28:
Nicht mehr Geschäftsführer: Underberg, Paul, Kaufmann, Schermbeck. Bestellt als Geschäftsführer: Pfitzenmeier, Stephan, Edingen-Neckarhausen, *28.04.1969. Prokura erloschen: Menne, Matthias Heinrich, Castrop-Rauxel, *29.05.1967.

2019-03-12:
Nicht mehr Geschäftsführer: Pfitzenmeier, Stephan, Edingen-Neckarhausen, *28.04.1969. Bestellt zum Geschäftsführer: Kalt, Renè, Hinteregg / Schweiz, *05.10.1961, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2019-07-09:
Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.06.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 05.06.2019 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 05.06.2019 mit der INLINE Unternehmensberatung für Fitness- und Wellnessanlagen GmbH mit Sitz in Dorsten verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers am 09.07.2019 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2019-07-09:
Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.06.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 05.06.2019 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 05.06.2019 mit der INLINE Unternehmensberatung für Fitness- und Wellnessanlagen GmbH mit Sitz in Dorsten verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers am 09.07.2019 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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