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INN-tegrativ gGmbH
30161 HannoverDE
11x Adresse:
Neuer Graben 22
49074 Osnabrück
Apfelallee 1
27777 Ganderkesee
Berliner Platz 1c
38102 Braunschweig
Winzenbergstraße 43
31812 Bad Pyrmont
Kurfürstenallee 130
28211 Bremen
Schützenallee 6-9
38644 Goslar
Rudolf-Diesel-Straße 3
37075 Göttingen
Horst-Nickel-Straße 4
21337 Lüneburg
Spichernstraße 1
30161 Hannover
Großstraße 40
26789 Leer (Ostfriesland)
Bördestraße 2a
31135 Hildesheim
Neuer Graben 22
49074 Osnabrück
Apfelallee 1
27777 Ganderkesee
Berliner Platz 1c
38102 Braunschweig
Winzenbergstraße 43
31812 Bad Pyrmont
Kurfürstenallee 130
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Schützenallee 6-9
38644 Goslar
Rudolf-Diesel-Straße 3
37075 Göttingen
Horst-Nickel-Straße 4
21337 Lüneburg
Spichernstraße 1
30161 Hannover
Großstraße 40
26789 Leer (Ostfriesland)
Bördestraße 2a
31135 Hildesheim
mind. 50 Mitarbeiter
Gründung 1947
Gründung 1947
9x HR-Bekanntmachungen:
2017-03-16:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.02.2017 mit Änderung vom 14.03.2017. Geschäftsanschrift: Kriegerstraße 1E, 30161 Hannover. Gegenstand: Gegenstand des gemeinnützigen sozialen Dienstleistungsunternehmens, einer Einrichtung der beruflichen Rehabilitation im Sinne von § 35 SGB IX, ist der Betrieb der bislang unmittelbar von ihren Gesellschaftern geführten Berufsförderungswerke und die Weiterentwicklung zu einem integrierten Berufsförderungswerk als Zweckbetrieb im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Zweck der Gesellschaft ist entsprechend den Stiftungszwecken der Gesellschafter die Förderung a) der Teilhabe benachteiligter Menschen und dabei vor allem der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben im Sinne der Sozialgesetzgebung, b) der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO), c) mildtätiger Zwecke durch Unterstützung von Personen im Sinne des § 53 AO. (3) Der Gesellschaftszweck wird durch den Betrieb von Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation und das Durchführen von Angeboten insbesondere der Arbeits- und Berufsförderung für benachteiligte und vor allem behinderte Menschen im Sinne der Sozialgesetzgebung verwirklicht. Dabei wirkt die Gesellschaft mit den hierzu berufenen Stellen zusammen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder zwei Geschäftsführer. Die Gesellschaft wird durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Die Geschäftsführer sind befugt, Rechtsgeschäfte mit sich selbst als Vertreter der Stiftung des Landes Niedersachsen für berufliche Rehabilitation, Bad Pyrmont, und der Stiftung "Berufsförderunngswerk Goslar", Goslar, abzuschließen. Geschäftsführer: Barlsen, Jörg, Bad Pyrmont, *26.08.1963; Noster, Pierre, Goslar, *25.02.1974.
2017-06-14:
Die Gesellschafterversammlung vom 26.04.2017 hat zum Zwecke der Übernahme von Vermögensteilen der Berufsförderungswerk Goslar, Goslar (Amtsgericht Braunschweig HRA 201968) im Wege der Ausgliederung die Erhöhung des Stammkapitals um 1,00 EUR und die entsprechende Änderung der Satzung in § 5 (Stammkapital, Geschäftsanteile) beschlossen. 6.025.002,00 EUR. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2017-06-14:
Die Gesellschafterversammlung vom 26.04.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Stammkapital, Geschäftsanteile) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 6.000.000,00 EUR beschlossen.
2017-06-19:
Die Gesellschafterversammlung vom 26.04.2017 hat zum Zwecke der Übernahme von Vermögensteilen der Stiftung des Landes Niedersachsen für berufliche Rehabilitation, Bad Pyrmont (Amtsgericht Hannover HRA 204098) im Wege der Ausgliederung die Erhöhung des Stammkapitals um 1,00 EUR und die entsprechende Änderung der Satzung in § 5 (Stammkapital, Geschäftsanteile) beschlossen. 6.025.001,00 EUR. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2017-06-19:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 26.04.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.04.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.04.2017 Teile des Vermögens der Stiftung des Landes Niedersachsen für berufliche Rehabilitation mit Sitz in Bad Pyrmont (Amtsgericht Hannover HRA 204098) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2017-06-19:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 26.04.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.04.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.04.2017 Teile des Vermögens der Berufsförderungswerk Goslar mit Sitz in Goslar (Amtsgericht Braunschweig HRA 201968) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2017-06-27:
Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers Stiftung des Landes Niedersachsen für berufliche Rehabilitation, Bad Pyrmont am 20.06.2017 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2017-06-27:
Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers Berufsförderungswerk Goslar, Goslar am 20.06.2017 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2019-03-05:
Nicht mehr Geschäftsführer: Barlsen, Jörg, Münster, *26.08.1963. Bestellt als Geschäftsführer: Pallinger, Lars, Braunschweig, *11.03.1975.
2017-03-16:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.02.2017 mit Änderung vom 14.03.2017. Geschäftsanschrift: Kriegerstraße 1E, 30161 Hannover. Gegenstand: Gegenstand des gemeinnützigen sozialen Dienstleistungsunternehmens, einer Einrichtung der beruflichen Rehabilitation im Sinne von § 35 SGB IX, ist der Betrieb der bislang unmittelbar von ihren Gesellschaftern geführten Berufsförderungswerke und die Weiterentwicklung zu einem integrierten Berufsförderungswerk als Zweckbetrieb im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Zweck der Gesellschaft ist entsprechend den Stiftungszwecken der Gesellschafter die Förderung a) der Teilhabe benachteiligter Menschen und dabei vor allem der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben im Sinne der Sozialgesetzgebung, b) der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO), c) mildtätiger Zwecke durch Unterstützung von Personen im Sinne des § 53 AO. (3) Der Gesellschaftszweck wird durch den Betrieb von Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation und das Durchführen von Angeboten insbesondere der Arbeits- und Berufsförderung für benachteiligte und vor allem behinderte Menschen im Sinne der Sozialgesetzgebung verwirklicht. Dabei wirkt die Gesellschaft mit den hierzu berufenen Stellen zusammen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder zwei Geschäftsführer. Die Gesellschaft wird durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Die Geschäftsführer sind befugt, Rechtsgeschäfte mit sich selbst als Vertreter der Stiftung des Landes Niedersachsen für berufliche Rehabilitation, Bad Pyrmont, und der Stiftung "Berufsförderunngswerk Goslar", Goslar, abzuschließen. Geschäftsführer: Barlsen, Jörg, Bad Pyrmont, *26.08.1963; Noster, Pierre, Goslar, *25.02.1974.
2017-06-14:
Die Gesellschafterversammlung vom 26.04.2017 hat zum Zwecke der Übernahme von Vermögensteilen der Berufsförderungswerk Goslar, Goslar (Amtsgericht Braunschweig HRA 201968) im Wege der Ausgliederung die Erhöhung des Stammkapitals um 1,00 EUR und die entsprechende Änderung der Satzung in § 5 (Stammkapital, Geschäftsanteile) beschlossen. 6.025.002,00 EUR. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2017-06-14:
Die Gesellschafterversammlung vom 26.04.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Stammkapital, Geschäftsanteile) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 6.000.000,00 EUR beschlossen.
2017-06-19:
Die Gesellschafterversammlung vom 26.04.2017 hat zum Zwecke der Übernahme von Vermögensteilen der Stiftung des Landes Niedersachsen für berufliche Rehabilitation, Bad Pyrmont (Amtsgericht Hannover HRA 204098) im Wege der Ausgliederung die Erhöhung des Stammkapitals um 1,00 EUR und die entsprechende Änderung der Satzung in § 5 (Stammkapital, Geschäftsanteile) beschlossen. 6.025.001,00 EUR. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2017-06-19:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 26.04.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.04.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.04.2017 Teile des Vermögens der Stiftung des Landes Niedersachsen für berufliche Rehabilitation mit Sitz in Bad Pyrmont (Amtsgericht Hannover HRA 204098) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2017-06-19:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 26.04.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.04.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.04.2017 Teile des Vermögens der Berufsförderungswerk Goslar mit Sitz in Goslar (Amtsgericht Braunschweig HRA 201968) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2017-06-27:
Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers Stiftung des Landes Niedersachsen für berufliche Rehabilitation, Bad Pyrmont am 20.06.2017 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2017-06-27:
Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers Berufsförderungswerk Goslar, Goslar am 20.06.2017 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2019-03-05:
Nicht mehr Geschäftsführer: Barlsen, Jörg, Münster, *26.08.1963. Bestellt als Geschäftsführer: Pallinger, Lars, Braunschweig, *11.03.1975.