2014-09-18: Die Gesellschafterversammlung vom 10.09.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital und Stammeinlagen) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag auf 100.000,00 EUR erhöht.
2019-06-07: Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 24.05.2019 mit Nachtrag vom 03.06.2019 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 24.05.2019 und vom 03.06.2019 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "adhetek GmbH", Mühlhausen (Amtsgericht Mannheim HRB 703414) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.