2019-01-24: (Gegenstand des Unternehmens ist der Metall-, Stahl-, Maschinen- und Sonderanlagenbau und der Vertrieb von Maschinen, Werkzeugen, Maschinenteilen sowie die Durchführung von Reparaturen, Wartung und aller damit zusammenhängenden Geschäfte. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu gründen oder Beteiligungen an Unternehmen, die in demselben Geschäftszweig tätig sind, zu erwerben. Sie ist weiterhin berechtigt, sämtliche Lohn- und Dienstleistungen zu erbringen, die bei der Erfüllung des Unternehmensgegenstandes anfallen oder erforderlich sind.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Niedersachsenstraße 12, 49186 Bad Iburg. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: INTOBA Geschäftsführungs GmbH, Bad Iburg (Amtsgericht Osnabrück HRB 213193).
2019-03-04: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 19.12.2018 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammmlung vom 19.12.2018 Unternehmensteile aus dem Vermögen des von Thomas Bagschik, Bad Iburg, geb. am 17.11.1966, unter der Firma Thomas Bagschik e.K. in Bad Iburg betriebenen Unternehmens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2019-03-04: Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 26.02.2019 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.