2011-08-24: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.07.2011. Geschäftsanschrift: Friedrich-Ebert-Straße 38, 99423 Weimar. Gegenstand des Unternehmens: Erbringung von Ingenieur- und Consultingleistungen auf dem Gebiet der Technischen Gebäudeausrüstung international und sämtlich damit in Zusammenhang stehenden Maßnahmen und Dienstleistungen. Gegenstand ist weiterhin die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Architekten, Projektentwicklern und Fondsgesellschaften, in dem die IPH auch als Generalplaner auftritt. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Geschäftsführer: Klawonn, Ulf, Weimar, *26.09.1962, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Bestellt: Geschäftsführerin: Selzer, Kathrin, Weimar, *03.12.1964, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2015-12-21: Die Gesellschafterversammlung vom 02.12.2015 hat die Änderung der §§ 1 , 2 (Gegenstand des Unternehmens), 3 (Stammkapital, Nennbeträge der Geschäftsanteile), 5 (Geschäftsführung und Vertretung) und 6 (Abtretung von Geschäftsanteilen) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: IPH Selzer Ingenieure GmbH. Neuer Gegenstand: die Erbringung von Ingenieur- und Consultingleistungen auf dem Gebiet der Technischen Gebäudeausrüstung international und sämtlich damit in Zusammenhang stehenden Maßnahmen und Dienstleistungen. Gegenstand ist weiterhin die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Architekten, Projektentwicklern und Fondsgesellschaften, in dem die IPH auch als Generalplaner auftritt. Gegenstand ist auch der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Unternehmen, deren Zweck dem Hauptgegenstand der Gesellschaft nach vorstehenden Sätzen 1 und 2 gleichartig oder ähnlich sind.