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IPS Pressevertrieb GmbH

Verlagswesen, Presseprodukte, Nationalvertrieb..., Größter, Rätsel, Comics, Digitalvertrieb, Artikeltyp, Einzelheft, Titel kaufen Erscheinungsdatum
Adresse / Anfahrt
Carl-Zeiss-Straße 5
53340 Meckenheim
2x Adresse:

Postfach 1211
53334 Meckenheim


Mainzer Landstraße 69
60329 Frankfurt am Main


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27 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 27 Mitarbeiter
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2008-01-22:
Die Gesellschafterversammlung vom 08.01.2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: sind die nationale und internationale Repräsentation, Vertrieb, Import und Export von Zeitungen, Zeitschriften, Büchern und Medien aller Art, Vermittlung von Transportaufträgen, Betrieb von Hotelkiosken, Groß- und Eizelhandel mit Kommunikationsmitteln (Hard- und Software) sowie Daten-Service sowie der Vertrieb von Waren aller Art.

2015-02-05:
Nicht mehr Geschäftsführer: Breitbach, Hermann, Erftstadt, *28.05.1956. Bestellt zum Geschäftsführer: Klieber, Matthias, Köln, *27.09.1966. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Breitbach, Hermann, Erftstadt, *28.05.1956.

2017-08-23:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.08.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 17.08.2017 mit der IPS International GmbH mit Sitz in Meckenheim verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2018-09-19:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.08.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 03.08.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 03.08.2018 mit der IPS Pressevertrieb GmbH mit Sitz in Meckenheim (Amtsgericht Bonn, HRB16074) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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