2009-10-16: Landesverband der Islandpferde Reiter- und Züchtervereine in Schleswig-Holstein und Hamburg e.V. (IPZV Landesverband Schleswig-Holstein und Hamburg e.V.), Ahrensburg. Rechtsverhaeltnis: Der Landesverband der Islandpferde Reiter- und Züchterverein in Hamburg e. V. mit dem Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg VR 9196) ist durch Verschmelzungsvertrag vom 06.02.2006 und Zustimmungsbeschlüsse der Mitgliederversammlung aller beteiligten Vereine vom 25.02.2006 mit dem Verein verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.