2008-06-23: Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 19.12.2007 mit Ergänzungen vom 18.02.2008 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 19.12.2007 und 18.02.2008 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "ISGUS J. Schlenker Grusen GmbH", Villingen-Schwenningen (Amtsgericht Freiburg i.Br. HRB 600869) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2008-06-23: Die Gesellschafterversammlungen vom 19.12.2007 und 18.02.2008 haben die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz), § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) und § 24 (Bekanntmachungen) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 18.02.2008 zum Zwecke der Verschmelzung mit "ISGUS J. Schlenker Grusen GmbH", Villingen-Schwenningen (Amtsgericht Freiburg i.Br. HRB 600869) um 2.600.000,00 EUR auf 3.200.000,00 EUR erhöht. Firma geändert; nun: ISGUS GmbH. Stammkapital nun: 3.200.000,00 EUR.
2008-06-30: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Martin-Knoch, Sylvia, Villingen-Schwenningen, *13.04.1958.
2011-09-12: Die Gesellschafterversammlung vom 29.07.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 14 (Gesellschafterbeschlüsse) beschlossen.
2021-07-08: Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 02.07.2021 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "ISGUS Vertriebs GmbH", Villingen-Schwenningen (Amtsgericht Freiburg, HRB 602446) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.