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ISGUS-bavaria GmbH

Beteiligungsgesellschaft, Community, ZEUS®..., Unternehmensgruppe, Systemberater, Zutrittskontrolle, Zeiterfassung, Systemtechniker, Betriebsdatenerfassung, Terminals, Personaleinsatzplanung, Workforce
Adresse / Anfahrt
Birkerfeld 57
83627 Warngau
6x Adresse:

Rainer-Haungs-Straße 6
77933 Lahr


In der Steinwiese 80
57074 Siegen


Gutenbergstraße 3
78647 Trossingen


Breite Straße 12
45657 Recklinghausen


Spöttinger Straße 12
86899 Landsberg am Lech


Haubenschloßstraße 3
87435 Kempten (Allgäu)


Kontakt
4 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 4 Mitarbeiter
Formell
9x HR-Bekanntmachungen:

2006-02-15:
Die Gesellschafterversammlung vom 23.12.2005 hat die Änderung des § 1 (Firma) der Satzung beschlossen. Neue Firma: ISGUS-bavaria GmbH.

2010-10-20:
Geschäftsanschrift: Birkerfeld 57, 83627 Warngau. Vertretungsbefugnis geändert und Personendaten angepasst, nun: Geschäftsführer: Fischer, Christian, Lenggries, *14.07.1962, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Bestellt: Geschäftsführer: Beetz, Jürgen, Villingen-Schwenningen, *31.03.1939.

2012-07-18:
Ausgeschieden: Geschäftsführer: Beetz, Jürgen, Villingen-Schwenningen, *31.03.1939.

2015-12-01:
Bestellt: Geschäftsführer: Beetz, Stefan, Villingen-Schwenningen, *20.06.1974. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Fischer, Christian, Lenggries, *14.07.1962.

2016-12-17:
Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsführer: Beetz, Stefan, Villingen-Schwenningen, *20.06.1974, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2017-07-29:
Die Gesellschaft hat am 19.07.2017 den Entwurf eines Verschmelzungsplans über ihre Verschmelzung mit der ISGUS SECURITY LIMITED mit dem Sitz in Swindon / Großbritannien (Registrar of Companies of England and Wales, Cardiff, Company-No. 5510100) eingereicht. Angaben zu den Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und Minderheitsgesellschafter:a) GläubigerMit Wirksamwerden der Verschmelzung ist die aufnehmende Gesellschaft, dieISGUS-bavaria GmbH neuer Schuldner aller Gläubiger der übertragendenGesellschaft ISGUS SECURITY LIMITED und haftet in gleichem Umfang wiedie ISGUS SECURITY LIMITED für deren sämtliche Verbindlichkeiten.Die ISGUS-bavaria GmbH gewährt den Gläubigern aller an der Verschmelzung beteiligen Gesellschaften Gläubigerschutz gemäß § 22 UmwG, d.h. sie wird den genannten Gläubigern, die ihre Ansprüche nach Grund und Höhe in dem in § 22 UmwG genannten Zeitraum von sechs Monaten nach der Eintragung der Verschmelzung in dem für die Gesellschaft, deren Gläubiger sie jeweils sind, zuständigen Register, schriftlich bei der ISGUS-bavaria GmbH unter der nachfolgend angegeben Adresse anmelden, Sicherheit leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Der Anmeldung der Ansprüche sind eine Begründung der jeweiligen Ansprüche und deren Höhe verbunden mit einer kurzen Schilderung des Sachverhaltes unter Angabe der wesentlichen Daten sowie gegebenenfalls Kopien der wesentlichen Dokumente wie z.B. Verträge, Vereinbarungen etc. und/oder des wesentlichen Schriftverkehrs mit der jeweils betroffenen an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaft beizufügen.Unter der folgenden Adresse können vollständige und kostenlose Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger aller an der Verschmelzung beteiligen Gesellschaften eingeholt werden:ISGUS-bavaria GmbH- Geschäftsführung -Birkenfeld 57D-83627 WarngauDeutschlandb) MinderheitsgesellschafterAngaben über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter können entfallen, da an beiden an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften jeweils nur einen Gesellschafter beteiligt ist. Alleiniger Gesellschafter der übertragenden Gesellschaft ISGUS SECURITY LIMITED ist die aufnehmende Gesellschaft ISGUS-bavaria GmbH und alleiniger Gesellschafter der ISGUS-bavaria GmbH ist die im Handelsregister des Amtsgerichts Freiburg unter HRB 600260 eingetragene ISGUS GmbH mit Sitz in Villingen-Schwennigen.

2017-09-12:
Die Gesellschafterversammlung vom 07.09.2017 hat die Satzung neu gefasst.

2017-11-07:
Die Gesellschaft hat am 27.10.2017 den Entwurf eines Verschmelzungsplans über ihre Verschmelzung mit der ISGUS SECURITY LIMITED mit dem Sitz in Swindon / Vereinigtes Königreich (Registrar of Companies of England and Wales, Company-No. 5510100) eingereicht. An der Verschmelzung sind folgende Rechtsträger beteiligt:a) Übertragende Gesellschaft ist die ISGUS SECURITY LIMITED, eine English Private Limited Company mit dem Sitz in Swindon / Vereinigtes Königreich, eingetragen beim Companies House / Registrar of Companies of England and Wales unter der Nummer 5510100.b) Übernehmende Gesellschaft ist die ISGUS-bavaria GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung deutschen Rechts mit Sitz in Warngau, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter der Nummer HRB 110986.a) Rechte der Gläubiger:Mit Wirksamwerden der Verschmelzung ist die aufnehmende Gesellschaft, die ISGUS-bavaria GmbH neuer Schuldner aller Gläubiger der übertragenden Gesellschaft ISGUS SECURITY LIMITED und haftet in gleichem Umfang wie die ISGUS SECURITY LIMITED für deren sämtliche Verbindlichkeiten.Die ISGUS-bavaria GmbH gewährt den Gläubigern aller an der Verschmelzung beteiligen Gesellschaften Gläubigerschutz gemäß § 22 UmwG, d.h. sie wird den genannten Gläubigern, die ihre Ansprüche nach Grund und Höhe in dem in § 22 UmwG genannten Zeitraum von sechs Monaten nach der Eintragung der Verschmelzung in dem für die Gesellschaft, deren Gläubiger sie jeweils sind, zuständigen Register, schriftlich bei der ISGUS-bavaria GmbH unter der nachfolgend angegeben Adresse anmelden, Sicherheit leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Der Anmeldung der Ansprüche sind eine Begründung der jeweiligen Ansprüche und deren Höhe verbunden mit einer kurzen Schilderung des Sachverhaltes unter Angabe der wesentlichen Daten sowie gegebenenfalls Kopien der wesentlichen Dokumente wie z.B. Verträge, Vereinbarungen etc. und/oder des wesentlichen Schriftverkehrs mit der jeweils betroffenen an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaft beizufügen.b) Rechte der Minderheitsgesellschafter:Angaben über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter können entfallen, da an beiden an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften jeweils nur ein Gesellschafter beteiligt ist. Alleiniger Gesellschafter der übertragenden Gesellschaft ISGUS SECURITY LIMITED ist die aufnehmende Gesellschaft ISGUS-bavaria GmbH und alleiniger Gesellschafter der ISGUS-bavaria GmbH ist die im Handelsregister des Amtsgerichts Freiburg unter HRB 600260 eingetragene ISGUS GmbH mit Sitz in Viilingen-Schwenningen.c) Unter der folgenden Adresse können vollständige und kostenlose Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger aller an der Verschmelzung beteiligen Gesellschaften eingeholt werden: ISGUS-bavaria GmbH - Geschäftsführung - Birkenfeld 57 D-83627 Warngau DeutschlandEine Verschmelzung gem. dem am 19.07.2017 beim Handelsregister des Amtsgerichts München eingereichten Verschmelzungsplan über die Verschmelzung der ISGUS-Security Ltd. mit Sitz in Swindon/England auf die ISGUS-bavaria GmbH, dessen Einreichung in den Handelsregisterbekanntmachungen am 29.07.2017 veröffentlich wurde, ist bisher nicht vollzogen worden.

2018-04-12:
Die ISGUS security Ltd. mit dem Sitz in Swindon / Vereinigtes Königreich ist auf Grund des Verschmelzungsplans vom 05.12.2017 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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