2020-02-10: Name der Firma: ISKRA GmbH; Sitz der Firma: Sitz/Niederlassung: Barsbüttel; Geschäftsanschrift: Großer Kamp 6, 22885 Barsbüttel; Gegenstand: Maler- und Lackierarbeiten, die Montage von vorgehängten hinterlüfteten Fassaden; die Durchführung von Wärmedämm-, Fliesen-, Paletten-, Mosaiklege-, Betonschneide-, Gebäudereinigungs-, Holz- und Bautenschutzarbeiten sowie der Handel mit für die Durchführung der vorgenannten Arbeiten erforderlichen Materialien und alle damit zusammenhängenden Geschäfte. Kapital: 27.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden. Vorstand: Geschäftsführer: 1.
Schwanda, Tomasz Bogdan, *19.09.1972, Ratzeburg; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Prokura: 1.
Cieminski, Slawomir, *30.04.1977, Hamburg; Einzelprokura; 2.
Lublewski, Andrzej Staislaw, *11.06.1971, Hamburg; Einzelprokura; 3.
Ptak, Sylwester Grzegorz, *04.09.1984, Hamburg; Einzelprokura; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 28.01.2020
2020-02-14: Prokura: Änderung zu Nr. 2: Berichtigung des 2. Vornames; Lublewski, Andrzej Stanieslaw, *11.06.1971, Hamburg; Einzelprokura
2020-10-16: Sitz der Firma: Geschäftsanschrift: Ohlweg 5, 22885 Barsbüttel
2021-10-29: Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 28.06.2021 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die ISKRA OHG mit Sitz in Barsbüttel (Amtsgericht Lübeck, HRA 10129 HL) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.