2014-03-12: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.01.2014. Geschäftsanschrift: Kurierweg 22, 46562 Voerde . Führung und der Betrieb eines professionellen ITK-Systemhauses für kleine und mittelständische Kunden sowie Full-Service-Dienstleistung und der Handel mit Hard- und Software im Bereich der Telekommunikation- und Informationstechnik. 125.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Schleiffer, Christian, Dinslaken, *06.11.1985, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des Einzelunternehmens der SOMMERsoft Telekommunikation e.K. mit Sitz in Voerde (Amtsgericht Duisburg, HR A 7509 ) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 21.01.2014. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2018-01-05: Die Gesellschafterversammlung vom 20.11.2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung nach Hünxe beschlossen. Hünxe. Geschäftsanschrift: Bannemer Feld 36, 46569 Hünxe.
2019-09-11: Die Gesellschafterversammlung vom 09.07.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: IT Advise & Systems GmbH. Bestellt als Geschäftsführer: Bauer, Matthias, Moers, *08.06.1982, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2019-10-07: Die Gesellschafterversammlung vom 09.07.2019 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
2021-12-28: Die Gesellschafterversammlung vom 18.11.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 10.000,00 EUR auf 135.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Plus Advise Service Support Solutions GmbH, Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 84236) beschlossen. Neues Stammkapital: 135.000,00 EUR.
2022-01-17: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.11.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.11.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 18.11.2021 mit der Plus Advise Service Support Solutions GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 84236) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.