2020-10-01: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.07.2002 mit mehrfachen Änderungen. Die Gesellschafterversammlung vom 06.08.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Gegenstand, Sitz) beschlossen. Der Sitz ist von Birkenau (Amtsgericht Darmstadt HRB 95048) nach Mannheim verlegt. Neue Geschäftsanschrift: Augustaanlage 7-11, 68165 Mannheim. Gegenstand: Die Evaluation von innovativen Wertschöpfungsketten, Technologien, Prozessen und Produkten und die Durchführung von Projektleistungen für Kunden aus Industrie und Handel. Die Gesellschaft tritt auch als Vermittlerin zwischen dem Kunden und den am Markt tätigen Herstellern und Lösungsanbietern auf. Im Rahmen ihrer Tätigkeit kann die Gesellschaft auch Partnerschaften mit Herstellern und Lösungsanbietern eingehen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Gasser, Markus, Birkenau, *27.07.1965, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2021-12-27: Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 14.12.2021 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 14.12.2021 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "IT Consult GmbH Gesellschaft für innovative Informationstechnologien", Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRB 727055) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2022-01-14: Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 04.01.2022 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.