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IT-NETWORKS datentechnik pro GmbH & Co. KG

Computer Networking, IT-Unternehmen, IT-LiFE..., Servicebüro, Betriebe, Computer-Fragen, EDV-Systemhaus
Adresse / Anfahrt
Stockäcker 10
96472 Rödental
2x Adresse:

Zerzabelshofstraße 93
90480 Nürnberg


Oeslauer Straße 46
96472 Rödental


Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Gründung 1992
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2015-06-10:
(Gegenstand des Unternehmens ist der Vertrieb sowie Erbringung von Dienstleistungen in der elektronischen Informations- und Datenverarbeitungstechnik, insbesondere Entwicklung von Anwendungssoftware und Webseiten sowie Verkauf, Wartung und Pflege von Netzwerk- und EDV-Komponenten aller Art). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Stockäcker 10, 96472 Rödental. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: IT-NETWORKS Verwaltungs-GmbH, Rödental (Amtsgericht Coburg HRB 5631), einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2015-06-20:
Firma geändert, nun: IT-NETWORKS datentechnik pro GmbH & Co. KG. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 18.06.2015 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.06.2015 und Beschluss der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 18.06.2015 das Vermögen von der IT-NETWORKS datentechnik pro e.K. mit dem Sitz in Rödental (Amtsgericht Coburg HRA 4927) übernommen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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