2016-02-26: Die Gesellschafterversammlung vom 22.02.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 beschlossen. Personenbezogene Daten von Amts wegen ergänzt nun: Geschäftsführer: Nölke, Michael, Hannover, *06.01.1960, einzelvertretungsberechtigt.
2016-07-01: Die Gesellschafterversammlung vom 13.06.2016 hat eine Neufassung des Gesellschaftsvertrages in und mit ihr die Änderung der allgemeinen Vertretungsregelung beschlossen. Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geändert, nun: Geschäftsführer: Funke, Matthias, Hannover, *05.06.1958; Nölke, Michael, Hannover, *06.01.1960, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2020-09-01: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.07.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.07.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 09.07.2020 mit der GFU-Softec GmbH Gesellschaft für Fach- und Unternehmensberatung zur Projektierung und Implementierung softwaretechnischer Systeme mit Sitz in Siegburg (Amtsgericht Siegburg, HRB 13498) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2020-09-21: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.07.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.07.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 09.07.2020 mit der Links 2U GmbH mit Sitz in Essen (Amtsgericht Essen, HRB 23665) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.