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ITFT Industrie Transport Fördertechnik GmbH

Magnetförderer, Gurtförderer, Mehrspurförderer..., Rollenförderer, Palettenförderer, Palettenumlaufsysteme, Scharnierkettenförderer, Scharnierplattenförderer, Vertikalheber, Drehtische
Adresse / Anfahrt
Metternicher Straße 2
53919 Weilerswist
1x Adresse:

Postfach 1203
53915 Weilerswist


Kontakt
6 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 6 Mitarbeiter
Formell
6x HR-Bekanntmachungen:

2016-07-04:
Nicht mehr Geschäftsführer: Behrendt, Ulrich, Industriekaufmann, Lüdenscheid.

2016-12-05:
Einzelprokura: Pilz, Antje, Bornheim, *14.07.1965.

2020-07-13:
Nicht mehr Geschäftsführer: Pilz, Andreas Wolfgang, Bornheim, *07.01.1965. Bestellt zum Geschäftsführer: Pfennig, Daniel, Köln, *08.09.1986, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Pilz, Antje, Bornheim, *14.07.1965.

2021-08-18:
Mit der CentiMark GmbH mit Sitz in Köln als herrschendem Unternehmen ist am 28.07.2021 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 28.07.2021 zugestimmt.

2021-12-10:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.11.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.11.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 22.11.2021 mit der ITFT Industrie Transport Fördertechnik - Service GmbH mit Sitz in Weilerswist verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2022-03-15:
Der mit der CentiMark GmbH mit Sitz in Köln am 28.07.2021 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch außerordentliche Kündigung vom 16.02.2022 zum Ablauf des 16.02.2022 aufgehoben. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.