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IVDS GmbH

Bildrechteinhabers, Fachhandelsunternehmen, Metallbauer..., Fachhändler
Adresse / Anfahrt
Bahnhofstraße 15
42477 Radevormwald
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1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2022-03-07:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.02.2022. Geschäftsanschrift: Bahnhofstraße 15, 42477 Radevormwald. Gegenstand: der Betrieb einer Handelsvertretung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Schönenborn, Dirk, Radevormwald, *26.09.1968, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2022-05-16:
Die Gesellschafterversammlung vom 10.03.2022 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung des Vermögens der Handelsvertretung D. Schönenborn e.K., Radevormwald (Amtsgericht Köln, HRA 35969) beschlossen. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 10.03.2022 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.03.2022 das Vermögen der Handelsvertretung D. Schönenborn e.K. mit Sitz in Radevormwald (Amtsgericht Köln, HRA 35969) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.