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IVITA Rheinland-Pfalz und Saarland gGmbH

Versorgungsgebiet, Koordinierungsstelle, Beratungsangebotes..., Ergänzenden Unabhängigen, Unabhängigen Beratungsstellen, Barmherzigen Brüder
Adresse / Anfahrt
Moselring 5-7a
56068 Koblenz
Kontakt
4 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 4 Mitarbeiter
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2015-05-19:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.03.2015. Geschäftsanschrift: Moselring 5-7a, 56068 Koblenz. Gegenstand: Zweck und Gegenstand des Unternehmens ist zum einen die Trägerschaft eines Zweckbetriebes i.S. d. Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung, der eine integrierte Versorgung nach § 140ff SGB V durch eigene und Leistungen Dritter (externe Leistungen) sicherstellt. Als externe Dienstleistungen kommen zur Versorgung der Versicherten nach dem Vierten Kapitel SGB V berechtigte Leistungserbringer in der Region Rheinland Pfalz und Saarland in Betracht. (2) Die Gesellschaft verwirklicht die integrierte Versorgung insbesondere dadurch, dass sie im Rahmen von Verträgen zur Integrierten Versorgung nach § 140b SGB V 1. ein multiprofessionelles Versorgungsnetz unter Einbeziehung aller zur Versorgung psychisch Kranker erforderlichen Leistungserbringer aufbaut, 2. eine zentrale Stelle zur Koordinierung und Lenkung aller operativen Standorte einrichtet und unterhält, 3. Verträge mit weiteren Kostenträgern der Integrierten Versorgung verhandelt und abschließt, 4. die Leistungserbringer rekrutiert, 5. gegenüber den teilnehmenden Leistungserbringern die im Rahmen der integrierten Versorgung erbrachten Leistungen abrechnet und die Vergütung sicherstellt, 6. zu Gunsten der Leistungsempfänger eine gleichwertige Qualität in allen von ihr zu verantwortenden Versorgungsbereichen sicherstellt. 7. Versorgungsleitstellen einrichtet und unterhält, die u.a. jedem an der Versorgung teilnehmenden Leistungsempfänger einen Fallmanager als Bezugsperson zuteilen, 8. die einzelnen Leistungen koordiniert und dokumentiert, sowie sonstige Aufgaben nach §140b Abs.3 Satz 3 SGB V wahrnimmt, 9. sozialpsychiatrische und therapeutische Leistungen erbringt, 10. eine enge Zusammenarbeit und das Aufbauen eines Netzwerkes mit a. zugelassenen Medizinischen Versorgungszentren gemäß § 95 SGB V sowie Ärzten, soweit sie zum Führen der Gebietsbezeichnung Nervenheilkunde, Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie, Psychotherapeutische Medizin oder Kinder- und Jugendpsychiatrie berechtigt sind und sich zur Einhaltung der in diesem Vertrag festgelegten Leistungs- und Qualitätsanforderungen verpflichtet haben b. psychologischen Psychotherapeuten, die gemäß Bedarfsplanung zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung zugelassen sind und sich zur Einhaltung der in diesem Vertrag festgelegten Leistungs- und Qualitätsanforderungen verpflichten. Sofern es sich um Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten handelt, ist § 1 Abs. 2 PsychThG zu beachten c. zur hausärztlichen Versorgung zugelassenen Vertragsärzten, d. Praxiskliniken gemäß § 115 SGB V Abs. 2 unabhängig davon, ob Vereinbarungen nach § 122 SGB V vorliegen, e. Sozialpädiatrischen Zentren, f. Heilmittelerbringern im Rahmen der Zulassung nach § 124 SGB V, g. Psychiatrischen Institutsambulanzen, die nach §118 und §120 SGB V zugelassen sind, h. Krankenhäusern im Rahmen der Zulassung nach §§ 108,109 SGB V, insbesondere solche mit einem neurologisch/psychiatrischen Schwerpunkt, nachgewiesen durch eine psychiatrische Hauptabteilung in der ein Facharzt für Neurologie/Psychiatrie und Psychotherapie tätig ist, i. Einrichtungen zur stationären Rehabilitation nach § 111 SGB V und ambulanten Rehabilitation im Rahmen der Zulassung nach § 40 SGB V, soweit sie einen neurologisch/ psychiatrischen oder psychotherapeutischen Schwerpunkt aufweisen; gestaltet. 11. gegebenenfalls die Beschäftigungen der Berufsgruppen a. Fachärzte für Psychiatrie, Nervenheilkunde und Neurologie b. Psychologische Psychotherapeuten c. Psychiatrische Fachkrankenpfleger oder Soziotherapeuten, sicherstellt um die geforderten Leistungen einer Integrierten Versorgung nach § 140a SGB V abzudecken. (2) Darüber hinaus verfolgt die Gesellschaft den Zweck, hilfebedürftige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewerblicher und sonstiger Unternehmen psychosozial und sozialpädagogisch zu beraten und zu betreuen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: du Bellier, Vinzenz, Rödersheim-Gronau, *23.06.1960; Wolfgang, Schnörr, Windesheim, *13.11.1957, jeweils einzelvertretungsberechtigt.

2015-07-21:
Bestellt als Geschäftsführer: Warmuth, Matthias, Montabaur, *15.08.1970, einzelvertretungsberechtigt.

2018-07-15:
Die Gesellschafterversammlung vom 25.06.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 beschlossen. (1) Zweck und Gegenstand des Unternehmens ist zum einen die Trägerschaft eines Zweckbetriebes i.S. d. Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung, der eine integrierte Versorgung nach § 140ff SGB V durch eigene und Leistungen Dritter (externe Leistungen) sicherstellt. Als externe Dienstleistungen kommen zur Versorgung der Versicherten nach dem Vierten Kapitel SGB V berechtigte Leistungserbringer in der Region Rheinland Pfalz und Saarland in Betracht. (2) Die Gesellschaft verwirklicht die integrierte Versorgung insbesondere dadurch, dass sie im Rahmen von Verträgen zur Integrierten Versorgung nach § 140b SGB V 1. ein multiprofessionelles Versorgungsnetz unter Einbeziehung aller zur Versorgung psychisch Kranker erforderlichen Leistungserbringer aufbaut, 2. eine zentrale Stelle zur Koordinierung und Lenkung aller operativen Standorte einrichtet und unterhält, 3. Verträge mit weiteren Kostenträgern der Integrierten Versorgung verhandelt und abschließt, 4. die Leistungserbringer rekrutiert, 5. gegenüber den teilnehmenden Leistungserbringern die im Rahmen der integrierten Versorgung erbrachten Leistungen abrechnet und die Vergütung sicherstellt, 6. zu Gunsten der Leistungsempfänger eine gleichwertige Qualität in allen von ihr zu verantwortenden Versorgungsbereichen sicherstellt. 7. Versorgungsleitstellen einrichtet und unterhält, die u.a. jedem an der Versorgung teilnehmenden Leistungsempfänger einen Fallmanager als Bezugsperson zuteilen, 8. die einzelnen Leistungen koordiniert und dokumentiert, sowie sonstige Aufgaben nach §140b Abs.3 Satz 3 SGB V wahrnimmt, 9. sozialpsychiatrische und therapeutische Leistungen erbringt, 10. eine enge Zusammenarbeit und das Aufbauen eines Netzwerkes mit a. zugelassenen Medizinischen Versorgungszentren gemäß § 95 SGB V sowie Ärzten, soweit sie zum Führen der Gebietsbezeichnung Nervenheilkunde, Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie, Psychotherapeutische Medizin oder Kinder- und Jugendpsychiatrie berechtigt sind und sich zur Einhaltung der in diesem Vertrag festgelegten Leistungs- und Qualitätsanforderungen verpflichtet haben b. psychologischen Psychotherapeuten, die gemäß Bedarfsplanung zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung zugelassen sind und sich zur Einhaltung der in diesem Vertrag festgelegten Leistungs- und Qualitätsanforderungen verpflichten. Sofern es sich um Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten handelt, ist § 1 Abs. 2 PsychThG zu beachten c. zur hausärztlichen Versorgung zugelassenen Vertragsärzten, d. Praxiskliniken gemäß § 115 SGB V Abs. 2 unabhängig davon, ob Vereinbarungen nach § 122 SGB V vorliegen, e. Sozialpädiatrischen Zentren, f. Heilmittelerbringern im Rahmen der Zulassung nach § 124 SGB V, g. Psychiatrischen Institutsambulanzen, die nach §118 und §120 SGB V zugelassen sind, h. Krankenhäusern im Rahmen der Zulassung nach §§ 108,109 SGB V, insbesondere solche mit einem neurologisch/psychiatrischen Schwerpunkt, nachgewiesen durch eine psychiatrische Hauptabteilung in der ein Facharzt für Neurologie/Psychiatrie und Psychotherapie tätig ist, i. Einrichtungen zur stationären Rehabilitation nach § 111 SGB V und ambulanten Rehabilitation im Rahmen der Zulassung nach § 40 SGB V, soweit sie einen neurologisch/ psychiatrischen oder psychotherapeutischen Schwerpunkt aufweisen; gestaltet. 11. gegebenenfalls die Beschäftigungen der Berufsgruppen a. Fachärzte für Psychiatrie, Nervenheilkunde und Neurologie b. Psychologische Psychotherapeuten c. Psychiatrische Fachkrankenpfleger oder Soziotherapeuten, sicherstellt um die geforderten Leistungen einer Integrierten Versorgung nach § 140a SGB V abzudecken. (3) Darüber hinaus verfolgt die Gesellschaft den Zweck, hilfebedürftige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewerblicher und sonstiger Unternehmen psychosozial und sozialpädagogisch zu beraten und zu betreuen. Geschäftsführer: Thümling, Pascal, Ludwigshafen, *31.05.1978, einzelvertretungsberechtigt.

2018-07-24:
Eintragung unter laufender Nummer 3 betreffend der Änderung des Gesellschaftsvertrages wird berichtigt und im Gesamten neu vorgetragen: Die Gesellschafterversammlung vom 25.06.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Zweck und Gegenstand der Gesellschaft beschlossen. Eintragung unter laufender Nummer 3 Spalte 2 wird hiermit berichtigt in: Neuer Unternehmensgegenstand: Zweck und Gegenstand des Unternehmens ist zum einen die Trägerschaft eines Zweckbetriebes i.S. d. Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung, der eine integrierte Versorgung nach § 140ff SGB V durch eigene und Leistungen Dritter (externe Leistungen) sicherstellt. Als externe Dienstleistungen kommen zur Versorgung der Versicherten nach dem Vierten Kapitel SGB V berechtigte Leistungserbringer in der Region Rheinland Pfalz und Saarland in Betracht. Die Gesellschaft verwirklicht die integrierte Versorgung insbesondere dadurch, dass sie im Rahmen von Verträgen zur Integrierten Versorgung nach § 140b SGB V 1. ein multiprofessionelles Versorgungsnetz unter Einbeziehung aller zur Versorgung psychisch Kranker erforderlichen Leistungserbringer aufbaut, 2. eine zentrale Stelle zur Koordinierung und Lenkung aller operativen Standorte einrichtet und unterhält, 3. Verträge mit weiteren Kostenträgern der Integrierten Versorgung verhandelt und abschließt, 4. die Leistungserbringer rekrutiert, 5. gegenüber den teilnehmenden Leistungserbringern die im Rahmen der integrierten Versorgung erbrachten Leistungen abrechnet und die Vergütung sicherstellt, 6. zu Gunsten der Leistungsempfänger eine gleichwertige Qualität in allen von ihr zu verantwortenden Versorgungsbereichen sicherstellt. 7. Versorgungsleitstellen einrichtet und unterhält, die u.a. jedem an der Versorgung teilnehmenden Leistungsempfänger einen Fallmanager als Bezugsperson zuteilen, 8. die einzelnen Leistungen koordiniert und dokumentiert, sowie sonstige Aufgaben nach §140b Abs.3 Satz 3 SGB V wahrnimmt, 9. sozialpsychiatrische und therapeutische Leistungen erbringt, 10. eine enge Zusammenarbeit und das Aufbauen eines Netzwerkes mit a. zugelassenen Medizinischen Versorgungszentren gemäß § 95 SGB V sowie Ärzten, soweit sie zum Führen der Gebietsbezeichnung Nervenheilkunde, Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie, Psychotherapeutische Medizin oder Kinder- und Jugendpsychiatrie berechtigt sind und sich zur Einhaltung der in diesem Vertrag festgelegten Leistungs- und Qualitätsanforderungen verpflichtet haben b. psychologischen Psychotherapeuten, die gemäß Bedarfsplanung zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung zugelassen sind und sich zur Einhaltung der in diesem Vertrag festgelegten Leistungs- und Qualitätsanforderungen verpflichten. Sofern es sich um Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten handelt, ist § 1 Abs. 2 PsychThG zu beachten c. zur hausärztlichen Versorgung zugelassenen Vertragsärzten, d. Praxiskliniken gemäß § 115 SGB V Abs. 2 unabhängig davon, ob Vereinbarungen nach § 122 SGB V vorliegen, e. Sozialpädiatrischen Zentren, f. Heilmittelerbringern im Rahmen der Zulassung nach § 124 SGB V, g. Psychiatrischen Institutsambulanzen, die nach §118 und §120 SGB V zugelassen sind, h. Krankenhäusern im Rahmen der Zulassung nach §§ 108,109 SGB V, insbesondere solche mit einem neurologisch/psychiatrischen Schwerpunkt, nachgewiesen durch eine psychiatrische Hauptabteilung in der ein Facharzt für Neurologie/Psychiatrie und Psychotherapie tätig ist, i. Einrichtungen zur stationären Rehabilitation nach § 111 SGB V und ambulanten Rehabilitation im Rahmen der Zulassung nach § 40 SGB V, soweit sie einen neurologisch/ psychiatrischen oder psychotherapeutischen Schwerpunkt aufweisen; gestaltet. 11. gegebenenfalls die Beschäftigungen der Berufsgruppen a. Fachärzte für Psychiatrie, Nervenheilkunde und Neurologie b. Psychologische Psychotherapeuten c. Psychiatrische Fachkrankenpfleger oder Soziotherapeuten, sicherstellt um die geforderten Leistungen einer Integrierten Versorgung nach § 140a SGB V abzudecken. Darüber hinaus verfolgt die Gesellschaft den Zweck, hilfebedürftige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewerblicher und sonstiger Unternehmen psychosozial und sozialpädagogisch zu beraten und zu betreuen. Die Gesellschaft nimmt zusätzlich die Aufgaben einer Beratungsstelle der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (§32 SGB IX) wahr und bietet Fort- und Weiterbildungen rund um das Arbeitsfeld seelischer Gesundheit an.

2021-08-11:
Die Gesellschafterversammlung vom 28.06.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 , § 2 (Zweck und Gegenstand der Gesellschaft) und § 3 (Gemeinnützigkeit) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Zweck und Gegenstand des Unternehmens ist zum einen die Trägerschaft eines Zweckbetriebes i.S. d. Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung, der eine integrierte Versorgung nach § 140ff SGB V durch eigene und Leistungen Dritter (externe Leistungen) sicherstellt. Als externe Dienstleistungen kommen zur Versorgung der Versicherten nach dem Vierten Kapitel SGB V berechtigte Leistungserbringer in der Region Rheinland Pfalz und Saarland in Betracht. Die Gesellschaft verwirklicht die integrierte Versorgung insbesondere dadurch, dass sie im Rahmen von Verträgen zur Integrierten Versorgung nach § 140b SGB V 1. ein multiprofessionelles Versorgungsnetz unter Einbeziehung aller zur Versorgung psychisch Kranker erforderlichen Leistungserbringer aufbaut, 2. eine zentrale Stelle zur Koordinierung und Lenkung aller operativen Standorte einrichtet und unterhält, 3. Verträge mit weiteren Kostenträgern der Integrierten Versorgung verhandelt und abschließt, 4. die Leistungserbringer rekrutiert, 5. gegenüber den teilnehmenden Leistungserbringern die im Rahmen der integrierten Versorgung erbrachten Leistungen abrechnet und die Vergütung sicherstellt, 6. zu Gunsten der Leistungsempfänger eine gleichwertige Qualität in allen von ihr zu verantwortenden Versorgungsbereichen sicherstellt. 7. Versorgungsleitstellen einrichtet und unterhält, die u.a. jedem an der Versorgung teilnehmenden Leistungsempfänger einen Fallmanager als Bezugsperson zuteilen, 8. die einzelnen Leistungen koordiniert und dokumentiert, sowie sonstige Aufgaben nach §140b Abs.3 Satz 3 SGB V wahrnimmt, 9. sozialpsychiatrische und therapeutische Leistungen erbringt, 10. eine enge Zusammenarbeit und das Aufbauen eines Netzwerkes mit a. zugelassenen Medizinischen Versorgungszentren gemäß § 95 SGB V sowie Ärzten, soweit sie zum Führen der Gebietsbezeichnung Nervenheilkunde, Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie, Psychotherapeutische Medizin oder Kinder- und Jugendpsychiatrie berechtigt sind und sich zur Einhaltung der in diesem Vertrag festgelegten Leistungs- und Qualitätsanforderungen verpflichtet haben b. psychologischen Psychotherapeuten, die gemäß Bedarfsplanung zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung zugelassen sind und sich zur Einhaltung der in diesem Vertrag festgelegten Leistungs- und Qualitätsanforderungen verpflichten. Sofern es sich um Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten handelt, ist § 1 Abs. 2 PsychThG zu beachten c. zur hausärztlichen Versorgung zugelassenen Vertragsärzten, d. Praxiskliniken gemäß § 115 SGB V Abs. 2 unabhängig davon, ob Vereinbarungen nach § 122 SGB V vorliegen, e. Sozialpädiatrischen Zentren, f. Heilmittelerbringern im Rahmen der Zulassung nach § 124 SGB V, g. Psychiatrischen Institutsambulanzen, die nach §118 und §120 SGB V zugelassen sind, h. Krankenhäusern im Rahmen der Zulassung nach §§ 108,109 SGB V, insbesondere solche mit einem neurologisch/psychiatrischen Schwerpunkt, nachgewiesen durch eine psychiatrische Hauptabteilung in der ein Facharzt für Neurologie/Psychiatrie und Psychotherapie tätig ist, i. Einrichtungen zur stationären Rehabilitation nach § 111 SGB V und ambulanten Rehabilitation im Rahmen der Zulassung nach § 40 SGB V, soweit sie einen neurologisch/ psychiatrischen oder psychotherapeutischen Schwerpunkt aufweisen; gestaltet. 11. gegebenenfalls die Beschäftigungen der Berufsgruppen a. Fachärzte für Psychiatrie, Nervenheilkunde und Neurologie b. Psychologische Psychotherapeuten c. Psychiatrische Fachkrankenpfleger oder Soziotherapeuten, sicherstellt um die geforderten Leistungen einer Integrierten Versorgung nach § 140a SGB V abzudecken. Die Gesellschaft erbringt durch ihre ambulanten Einrichtungen auch Leistungen der Jugendhilfe sowie der Eingliederungshilfe insbesondere für psychisch erkrankte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Darüber hinaus verfolgt die Gesellschaft den Zweck, hilfebedürftige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewerblicher und sonstiger Unternehmen psychosozial und sozialpädagogisch zu beraten und zu betreuen. Nicht mehr Geschäftsführer: Thümling, Pascal, Ludwigshafen, *31.05.1978.