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IWT - Institut der Wirtschaft Thüringens GmbH

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3x HR-Bekanntmachungen:

2010-09-08:
Die Gesellschafterversammlung vom 26.08.2010 hat die Änderung des § 9 (Wissenschaftlicher Direktor) sowie der §§ 14 und 15 des Gesellschaftsvertrages beschlossen.

2017-10-13:
Die Gesellschafterversammlung vom 05.09.2017 hat die Änderung des § § 2 Abs. 2 Satz 1 des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neuer Gegenstand: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Aufgabe und Zweck der Gesellschaft bestehen in der Förderung wissenschaftlicher Zwecke und der internationalen Zusammenarbeit auf folgenden Gebieten: Strukturwandel und Arbeitsmarkt; Arbeitswissenschaft und Arbeitsschutz; Umweltleistungen, Umweltmanagement, Innovationsförderung im Umweltbereich; Neue Technologien und deren Anwendungsvarianten für kleine und mittlere Unternehmen. Die Gesellschaft löst diese Aufgaben insbesondere durch folgende Aktivitäten: a) Durchführung von Forschungsprojekten, Anfertigung von fachlichen Stellungnahmen und Experisen sowie Durchführung von Seminaren b) zeitnahe Veröffentlichung der wissenschaftlichen Auswertungen für interessierte Dritte c) Kooperation mit Hochschulen insbesondere des Freistaates Thüringen d) Förderung der Völkerverständigung zur internationalen wissenschaftlichen Zusammenarbeit durch Unterstützung des Austausches von Studierenden, Nachwuchswissenschaftlern und Wissenschaftlern; Austauschprogramme für wissenschaftlichen Nachwuchs; Organisation wissenschaftlicher Veranstaltungen; zwei- und mehrseitige Forschungsprojekte. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt in erster Linie keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.

2022-01-05:
Die Gesellschafterversammlung vom 09.12.2021 hat den Gesellschaftsvertrag neu gefasst. Dabei wurde u. a. geändert: Gegenstand. Neuer Gegenstand: Aufgabe und Zweck der Gesellschaft bestehen in der Förderung wissenschaftlicher Zwecke und der internationalen Zusammenarbeit auf folgenden Gebieten: - Strukturwandel und Arbeitsmarkt - Arbeitswissenschaft und Arbeitsschutz - Umweltmanagement und Nachhaltigkeit - Neue Technologien und Anwendungsvarianten. Die Gesellschaft ist berechtigt, sämtliche Geschäfte zu tätigen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck mittelbar oder unmittelbar zu fördern.