2010-11-12: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.10.2010. Geschäftsanschrift: Marienplatz 2, 88212 Ravensburg. Gegenstand: Die IWT Wirtschaft und Technik GmbH (Körperschaft) mit Sitz in Ravensburg verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Körperschaft ist die Förderung der Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Entwicklung, Organisation, Durchführung, Vermarktung und Qualitätssicherung von wissenschaftlichen und / oder berufsbegleitenden Weiterbildungsangeboten auch anderer Bildungsträger, insbesondere in den Bereichen Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Ingenieur- und Naturwissenschaften sowie Medien- und Kommunikationswissenschaften. Bei den Weiterbildungsangeboten handelt es sich insbesondere um a) Master-Studiengänge sowie um b) andere Angebote im Bereich der berufsbegleitenden Weiterbildung, z. B. Seminare und entsprechende Veranstaltungen. Zur Verwirklichung des Gesellschaftszwecks kann die Gesellschaft selbst und im Zusammenwirken mit anderen Ausbildungsstätten, insbesondere auf die Erfordernisse der Master-Studiengänge bezogene, kooperative Forschung betreiben im Sinne des § 2 Absatz 1 Ziffer 5 Landeshochschulgesetz. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Prof. Dr. Dudek, Heinz-Leo, Laupheim, *09.04.1959.
2012-11-12: Die Gesellschafterversammlung vom 30.10.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 2 (Sitz, Zweck und Mittel der Körperschaft) und 12 (Wissenschaftlicher Beirat) beschlossen. Gegenstand geändert; nun: Die IWT Wirtschaft und Technik GmbH (Körperschaft) mit Sitz in Ravensburg verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Körperschaft ist die Förderung der Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe und die Förderung von Wissenschaft und Forschung. Der Satzungszweck "Berufsbildung" wird verwirklicht insbesondere durch die Entwicklung, Organisation, Durchführung, Vermarktung und Qualitätssicherung von wissenschaftlichen und/oder berufsbegleitenden Weiterbildungsangeboten auch anderer Bildungsträger, insbesondere in den Bereichen Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Ingenieur- und Naturwissenschaften sowie Medien- und Kommunikationswissenschaften. Bei den Weiterbildungsangeboten handelt es sich insbesondere um Angebote im Bereich der berufsbegleitenden Weiterbildung, z. B. Seminare und entsprechende Veranstaltungen. Der Satzungszweck "Wissenschaft und Forschung" wird verwirklicht insbesondere durch Grundlagenforschung (freie Suche nach neuen Erkenntnissen) und/oder durch die sogenannte "gelenkte Forschung" (gezielte, vorwettbewerbliche Suche nach neuen Erkenntnissen in vorgegebenen Themenfeldern unter Unterstützung z. B. der Europäischen Union oder des Bundesministeriums für Bildung und Forschung bei freier Verwertbarkeit der gewonnenen Erkenntnisse) auf dem Gebiet der Ingenieur- und Wirtschaftswissenschaften. Die Forschungen werden durch eigenes Personal bzw. für die Gesellschaft tätige freiberufliche Mitarbeiter betrieben. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse werden der Öffentlichkeit im Rahmen von Veröffentlichungen über wissenschaftsübliche Medien und/oder öffentlichen Veranstaltungen, z. B. in Form von eigenen Kongressen, zeitnah zugänglich gemacht. Die Gesellschaft kann im Rahmen ihrer Gemeinnützigkeit alle Geschäfte betreiben, die der Verwirklichung des Zwecks und des Gegenstands der Gesellschaft dienen. Sie darf hierzu andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art sowie Unternehmen, deren Tätigkeit den Unternehmensgegenstand sinnvoll ergänzt, übernehmen, vertreten oder sich an solchen Unternehmen beteiligen. Sie darf weiter Zweigniederlassungen errichten, allein oder mit Dritten Tochtergesell- schaften gründen. Zur Verwirklichung des Gesellschaftszwecks kann die Gesellschaft selbst und im Zusammenwirken mit anderen Ausbildungsstätten kooperative Forschung betreiben im Sinne des § 2 Absatz 1 Ziffer 5 Landeshochschulgesetz.
2015-04-16: Die Gesellschafterversammlung vom 02.04.2015 mit Nachtrag vom 15.04.2015 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Gegenstand geändert; nun: Zweck der Körperschaft sind die Förderung der Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe und die Förderung von Wissenschaft und Forschung. Der Satzungszweck "Berufsbildung" wird verwirklicht insbesondere durch die Entwicklung, Organisation, Durchführung, Vermarktung und Qualitätssicherung von wissenschaftlichen und/oder berufsbegleitenden Weiterbildungsangeboten auch anderer Bildungsträger, insbesondere in den Bereichen Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Ingenieur- und Naturwissenschaften sowie Medien- und Kommunikationswissenschaften. Bei den Weiterbildungsangeboten handelt es sich insbesondere um Angebote im Bereich der berufsbegleitenden Weiterbildung, z.B. Seminare und entsprechende Veranstaltungen. Der Satzungszweck "Wissenschaft und Forschung" wird verwirklicht insbesondere durch Grundlagenforschung (freie Suche nach neuen Erkenntnissen) und/oder durch die sogenannte "gelenkte Forschung" (gezielte, vorwettbewerbliche Suche nach neuen Erkenntnissen in vorgegebenen Themenfeldern unter Unterstützung z.B. der Europäischen Union oder des Bundesministeriums für Bildung und Forschung bei freier Verwertbarkeit der gewonnenen Erkenntnisse) auf dem Gebiet der Ingenieur- und Wirtschaftswissenschaften. Die Forschungen werden durch eigenes Personal bzw. für die Gesellschaft tätige freiberufliche Mitarbeiter betrieben. Die Gesellschaft kann zur Verfolgung ihrer Zwecke Steinbeis-Forschungs- und Innovationszentren errichten und unterhalten. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse werden der Öffentlichkeit im Rahmen von Veröffentlichungen über wissenschaftsübliche Medien und/oder öffentlichen Veranstaltungen, z.B. in Form von eigenen Kongressen, zeitnah zugänglich gemacht. Die Gesellschaft kann sich auf verwandten Gebieten, sofern sie den Voraussetzungen gemeinnütziger Zwecke gem. § 52 Abs. 2 Nr. 1 und 7 AO, der Förderung von Wissenschaft und Forschung sowie der Berufsbildung, einschließlich der Studentenhilfe, genügen, betätigen und alle Geschäfte betreiben, die mit dem Gegenstand des Unternehmens im Zusammenhang stehen. Sie kann sich auch an anderen Unternehmen mit dem gleichen oder einem ähnlichen Gegenstand beteiligen. Zur Verwirklichung des Gesellschaftszwecks kann die Gesellschaft selbst und im Zusammenwirken mit anderen Ausbildungsstätten kooperative Forschung betreiben im Sinne des § 2 Absatz 1 Ziffer 5 LHG Baden-Württemberg.
2018-02-19: Änderung der Geschäftsanschrift: Fallenbrunnen 1, 88045 Friedrichshafen. Nicht mehr Geschäftsführer: Prof. Dr. Dudek, Heinz-Leo, Laupheim, *09.04.1959. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Lars, Ruhbach, Markdorf, *18.04.1967. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Kluge, Sarah, Friedrichshafen, *16.05.1981.