2015-12-29: Firma: IfeQ Institut für europäisches Quartiersmanagement gemeinnützige GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Seesener Straße 25 A, 10711 Berlin; Gegenstand: Die Gesellschaft beschäftigt sich mit der Umsetzung der Zielsetzung der Europäischen Union, den europäischen Bildungs-, Sozial- und Arbeitsraum attraktiver zu machen. Hierbei stehen richtungsweisend die generationenübergreifenden Programmziele des Programms für Lebenslanges Lernen und dessen Folgeprogramme im Vordergrund. Die Umsetzung erfolgt durch die Beteiligung und Mitwirkung an den entsprechenden europäischen Strategiefeldern (beispielsweise Europäische Jugendstrategie oder räumliche Strategien zur Landesentwicklung) und Kommunikationsformaten (beispielsweise Strukturierter Dialog oder Offene Methode der Koordinierung). Die Gesellschaft dient dabei ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zur Vermeidung kontinuierlicher Satzungsänderungen soll die Gegenständlichkeit des Unternehmens der allgemeinen Komplexität und den Schnittstellen europäischer Strategiefelder der Europäischen Union Rechnung tragen und entsprechend formuliert sein. Gegenstand des Unternehmens ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung, die Förderung des Gesundheitswesens (nach Maßgabe der Gesundheitsdefinition gemäß WHO), die Förderung der Jugendhilfe, die Förderung von Kunst und Kultur, die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege, die Förderung des Feuer- und Arbeitsschutzes sowie der Unfallverhütung, die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens sowie die Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde, auf lokalen, regionalen, nationalen und europäischen Ebenen. Der Satzungszweck wird erreicht durch Entwicklung und Realisierung von Projekten zur: Förderung von Wissenschaft und Forschung - Bspw. mit der Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen, sozialwissenschaftlicher Forschung und Begleitung sowie einer zeitnahen Veröffentlichung der Ergebnisse, in Bezug auf eigene Projekte. Förderung des Gesundheitswesens (nach Maßgabe der Gesundheitsdefinition gemäß WHO) - Bspw. durch die Bereitstellung von Informationen zum Abbau von physischen, psychischen und sozialen Barrieren, die eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben verhindern bzw. erschweren. Förderung der Kinder- und Jugendhilfe im Sinne des achten Sozialgesetzbuches - Bspw. durch die Unterhaltung einer Jugendeinrichtung, die Durchführung von Workshops, Jugendbegegnungen und die Begleitung bei der Schaffung, Gestaltung und Erhaltung generationenübergreifender Beteiligungsformate und deren Umsetzung (u.a. Kinder- und Jugendparlamente und andere Partizipationsformate), unter Beachtung des § 8 Abs. 1 SGB VIII, an (auch mobilen) Orten der Kinder- und Jugendarbeit und sozialpädagogischen Einrichtungen. Dabei orientiert sich die Gesellschaft entsprechend an den Jugendämtern, zuständigen Landes- und Bundesbehörden sowie Verbänden, Trägern und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Dies geschieht unter Beachtung der entsprechenden Leitbilder, die sich aus Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien und jeweiligen Satzungen ergeben (bspw. Pluralitätsgebot, Partnerschaftsgebot, Chancengleichheit, Barrierfreiheit, Diversity, Inklusion), im Zweifel ist § 1 Abs. 3 SGB VIII maßgebend. Die Förderung dient insgesamt der Schaffung, Gestaltung und Erhaltung positiver Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie einer kinder- und jugendfreundlichen Umwelt in Deutschland und Europa. Die Förderung von Kunst und Kultur - Bspw. durch den Aufbau und Betrieb eines Polarmuseums, die Produktion und Aufführung interaktiver Theaterstücke sowie den Betrieb eines Kulturbusses. Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe - Bspw. mit der Durchführung und Begleitung allgemeiner und spezieller Bildungsformate, die den generationenübergreifenden Ansätzen des Programms für Lebenslanges Lernen entsprechen (auch denen der darin enthaltenen Programme Comenius, Leonardo, Erasmus sowie Grundtvig) und die aktuell auch in den Programmen Erasmus+ fortgeführt werden. Grundlage bilden die einzelnen Empfehlungen, Beschlüsse und Richtlinien der europäischen Institutionen und Gremien (bspw. Europäische Kommission, Troika, Europäisches Parlament) und deren (auch nationale) Fortschreibungen, die die Komplexität des Programms für Lebenslanges Lernen bilden und auch in anderen Programmen weitergeführt werden. Dazu gehören u. a. non-formale und formale Ausbildungsangebote und -inhalte sowie Nachhilfe (bspw. die Stärkung/ Entwicklung unternehmerischer Kompetenzen durch Wirtschafts- und Sozialkunde), die Durchführung von Begegnungen, Seminaren, Lehrveranstaltungen und Vorträgen. Schwerpunkte stellen dabei die Beteiligung an der Schaffung formaler Anerkennungsformate für non-formale und informelle Lernaktivitäten und Ausbildungen dar sowie an der Schaffung, Gestaltung und Erhaltung von Lernformaten, die die selbstbestimmte Teilhabe (insbesondere von Kindern und Jugendlichen) am gesellschaftlichen, staatsbürgerlichen Leben und dem Arbeitsleben fördern. Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege - Bspw. durch die Errichtung von Denkmälern für bedrohte und ausgestorbene Pflanzen- und Tierarten, die Durchführung von Naturfahrten/-wanderungen und Veranstaltungen zu einer nachhaltigen und ökologisch verträglichen Umweltnutzung. Förderung des Feuer- und Arbeitsschutzes sowie der Unfallverhütung - Bspw. durch den Aufbau eines "Haus der Gefahren" bzw. "Haus der Sicherheit", wo richtiges Präventionsverhalten praxisnah geübt werden kann. Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens - Bspw. mit der Durchführung und Begleitung von internationalen und interkulturellen Begegnungen, Veranstaltungen, Ausstellungen und Dokumentationen, die der Vermittlung von Vielfalt (Diversität), einer interkulturellen Toleranzentwicklung/-förderung und dem damit verbundenen internationalen Kommunikationsanspruch dienen. Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde - Bspw. durch die Pflege von Städtepartnerschaften, die Organisation und Durchführung von Treffen mit Politikverantwortlichen und die Bereitstellung von Patenschaften sowie deren Koordinierung zu dem Zweck der Sammlung formaler, non-formaler und informeller Heimaterfahrungen. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.002,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1.
Dr. Nüchter, Gudrun, *19.05.1958, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 24.06.2015; mit Änderung vom 21.12.2015 in Ziff. 1 (Firma)