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Ihre Hilfe Renate GmbH

Pflegerische, Ambulanter, Hospizarbeit..., Sterbebegleitung, Therapeutische
Adresse / Anfahrt
Zur Langheck 15
66636 Tholey
1x Adresse:

Rat-Tressel-Straße 24
66636 Tholey


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mind. 3 Mitarbeiter
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HR-Bekanntmachungen:

2019-05-20:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.04.2019. Geschäftsanschrift: Zur Langheck 15, 66636 Tholey. Gegenstand: Der Betrieb eines ambulanten Pflegedienstes, welcher alte, kranke und behinderte Menschen betreut; der Betrieb von Einrichtungen der Tagespflege; Betreuungsgruppen für dementiell Erkrankte. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführerin: Nagel, Stefanie, Wiesbaden, *27.07.1979; Scholl, Renate, Tholey, *27.09.1947, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Bestellt als Geschäftsführer: Scholl, Michael, Tholey, *19.01.1975, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Scholl, Renate, Tholey, *27.09.1947 unter der Firma Ambulanter Pflegedienst Schwester Renate Scholl e.K. in Tholey betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 15.04.2019. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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