2012-04-16: Bestellt als Geschäftsführer: Kaiser, Hartmut, St. Georgen im Schwarzwald, *12.09.1961; Schmalz, Silvia, geb. Schneider, Zimmern ob Rottweil, *14.10.1963, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Ilg, Werner, Werkzeugmacher, Deißlingen. Prokura erloschen: Ilg, Selima, Deißlingen.
2014-08-01: Die Gesellschafterversammlung vom 21.07.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in §1 (Firma und Sitz), § 3 (Stammkapital) und § 8 (Gesellschafterbeschlüsse) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag um 322,49 EUR erhöht. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 21.07.2014 ist das Stammkapital auf Euro umgestellt. Sitz verlegt; nun: Wellendingen. Neue Geschäftsanschrift: Bahnhofstr. 11, 78669 Wellendingen. Stammkapital nun: 31.000,00 EUR.
2014-08-27: Die Gesellschafterversammlung vom 21.07.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zum Zwecke der Verschmelzung mit "EMS Drehteile GmbH", Zimmern ob Rottweil (Amtsgericht Stuttgart HRB 739964) um 25.000,00 EUR auf 56.000,00 EUR erhöht. Stammkapital nun: 56.000,00 EUR.
2014-08-28: Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 21.07.2014 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "EMS Drehteile GmbH", Zimmern ob Rottweil (Amtsgericht Stuttgart HRB 739964) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.