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Ilsetraud Just Zulassungsdienst GmbH

Entsorgungsprodukte, Zulassungsdienste Ihr, Kfz-Kennzeichen..., Verkehrstechnik
Adresse / Anfahrt
Südfeldstraße 3
31832 Springe
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
7x HR-Bekanntmachungen:

2007-12-17:
Die Gesellschafterversammlung vom 13.09.2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Herstellung und der Handel mit Kfz.-Kennzeichen, Prägeschildern und sonstigen Schildern aller Art und Zubehör, Zulassung von Kraftfahrzeugen und Vermittlung von Versicherungsverträgen und artverwandte Tätigkeiten sowie der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen und Grundstücken und Errichtung von Zweigniederlassungen.

2011-07-12:
Geschäftsanschrift: Südfeldstr. 3, 31832 Springe. Bestellt als Geschäftsführer: Lange, Folker, Springe, *11.05.1969, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2012-03-14:
Einzelprokura: Schreiber, Christiane, Springe, *19.08.1974.

2014-01-28:
Nicht mehr Geschäftsführer: Lange, Gisela, Kauffrau, Springe, *25.09.1939.

2018-06-25:
Prokura erloschen: Schreiber, Christiane, Springe, *19.08.1974.

2019-08-08:
Bestellt als Geschäftsführer: Wollny-Cramer, Jörg, Bad Münder, *24.08.1967, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2022-06-09:
Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.01.2022 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.01.2022 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 20.01.2022 mit der Genthiner Autoschilder GmbH mit Sitz in Springe (Amtsgericht Hannover, HRB 207313) verschmolzen. Die Gesellschaft ist erloschen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.