2010-04-22: Die Gesellschafterversammlung vom 23.03.2010 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro und dessen Erhöhung um 435,406 EUR auf 26.000,00 EUR und die Änderung der §§ 3 (Stammkapital) und 7 (Gesellschafterbeschlüsse) sowie die Streichung des § 20 (Gründungskosten) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Beermann, Cornelia, Pesterwitz, *01.06.1967; Uhlig, Katrin, Pesterwitz, *27.11.1967. Bestellt: Geschäftsführer: Andreas, Uhlig, Freital OT Pesterwitz, *22.10.1966, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2010-09-23: Die Gesellschafterversammlung vom 09.09.2010 hat die Änderung der §§ 1 (Firma und Sitz - bzgl. Firma) sowie 2 (Gegenstand des Unternehmens) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: ImEx Projekt GmbH. Neuer Gegenstand: Projektentwicklung von bebauten und unbebauten Grundstücken, gewerblicher Grundstückshandel sowie die Tätigkeit als Immobilienmakler gem. § 34 GewO.
2012-01-05: Die Gesellschafterversammlung vom 27.12.2011 hat die Änderung des § 1 (Sitz) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neuer Sitz: Dresden. Geschäftsanschrift: Altmarkt 10 d, 01067 Dresden.
2015-03-27: Die Gesellschafterversammlung vom 17.03.2015 hat die Änderung der Ziffer 2 (Gegenstand des Unternehmens) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neuer Gegenstand: Projektentwicklung von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie gewerblicher Grundstückshandel. Wohnort geändert: Geschäftsführer: Andreas, Uhlig, Dresden, *22.10.1966, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2019-09-02: Die Kontor für Wohnhaus- und Eigenheimbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in Dresden (Amtsgericht Dresden, HRB 10620) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2019 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.