2009-07-30: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.06.2009. Geschäftsanschrift: In der Grobach 22, 61197 Florstadt. Gegenstand: Die Entwicklung, Planung, Bau, Vertrieb, Installation und Wartung von elektronischer Hard- und Software, von Bildverarbeitungsanlagen, Automatisierung, PC-Systemen sowie industriellen Kommunikations- und Steuerungssytemen sowie die Realisierung, Entwicklung, Verwaltung, der Verkauf sowie die Vermietung von Applikations- und technischer Software, auch durch den Erwerb von Markenrechten, Patenten, Konzessionen, Lizenzen und ähnlichen Rechten. Ferner Schulung von Kunden, Veranstaltung von Seminaren, Kursen, Veröffentlichungen von Fachartikeln, Beratungsleistungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Strampe, Carsten, Niddatal, *03.05.1962, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Strampe Systemelektronik GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Florstadt (Amtsgericht AG Friedberg (Hessen) HRA 1404). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2009-08-06: Geschäftsanschrift: In der Groben 22, 61197 Florstadt. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.06.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Strampe Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Florstadt (Amtsgericht Friedberg (Hessen), HRB 1862) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2011-01-26: Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Strassheimer Straße 45, 61169 Friedberg (Hessen).