2016-02-04: Firma: Imi Loa GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Kolberger Straße 20, 13357 Berlin; Gegenstand: Die Entwicklung, der Vertrieb und die Vermarktung sowie der Im- und Export von Waren verschiedener Art, insbesondere von Bekleidung, Accessoires, Schuhen und Lifestyleprodukten, auf allen Einkaufs- und Verkaufswegen, auch über das Internet, und die Unternehmensberatung. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1.
Dr. Steinmann, Thao-Binh, *24.11.1980, Bielefeld; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 08.01.2016
2016-08-19: Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Dr. Steinmann, Thao-Binh; Geschäftsführer: 2.
Schmidt, Regine, *11.06.1980, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
2020-05-26: Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 23.04.2020 und des Zustimmungsbeschlusses vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung mit dem Vermögen der Alleingesellschafterin, die das Unternehmen in Berlin unter der Firma Imi Loa e. Kfr. (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 57290 B) fortführt, verschmolzen.
Die Verschmelzung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist hier gelöscht. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.