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Immo Group Invest GmbH

Geschäftsberater, Mittelverwendung, Darlehensgeber..., Wohnbauprojekte, Verwaltungskosten
Adresse / Anfahrt
Auf Stocken 4
78073 Bad Dürrheim
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2012-08-13:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.02.2009 mit Nachtrag vom 04.08.2009. Die Gesellschafterversammlung vom 30.07.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 3 (Sitz) beschlossen. Der Sitz der Gesellschaft ist von Rottweil (Amtsgericht Stuttgart HRB 731107) nach Bad Dürrheim verlegt. Geschäftsanschrift: Auf Stocken 4, 78073 Bad Dürrheim. Gegenstand: Die Verwaltung eigenen Vermögens im eigenen Namen und auf eigene Rechnung insbesondere durch den Erwerb, das Halten, die Vermietung und Verpachtung, das Verwalten sowie die Veräußerung von Immobilien oder Beteiligungen an Immobiliengesellschaften und den Erwerb, das Halten und Veräußerung von Finanzanlagen sowie die Übernahme der Geschäftsführung und der persönlichen Haftung für Beteiligungsgesellschaften. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Geschäftsführer: Seider, Sergej, Rottweil, *09.08.1974, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2019-08-27:
Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 19.08.2019 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "IMMO INVEST IV GmbH", Bad Dürrheim (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 713686) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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