2017-03-06: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.02.2017. Geschäftsanschrift: Gewerbestraße 13f, 44866 Bochum. Gegenstand: Übernahme von administrativen Aufgaben für andere Unternehmen, die Beratung zur Optimierung und Ausgliederung von betrieblichen Prozessen sowie die Beteiligung an anderen Unternehmen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Cholewa, Dennis Gregor, Essen, *27.03.1987, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2018-10-19: Die Gesellschafterversammlung vom 11.10.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR auf 26.000,00 EUR durch Sacheinlage beschlossen. Nach Erhöhung: Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR.
2020-09-11: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 09.09.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.09.2020 und der Gesellschafterversammlung der DGC Investment GmbH vom 09.09.2020 einen Teil ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die DGC Investment GmbH mit Sitz in Bochum (Amtsgericht Bochum, HRB 17408) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2020-12-16: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Abspaltungsvertrages vom 08.12.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.12.2020 und der Gesellschafterversammlung der DGC Investment GmbH mit Sitz in Bochum vom 08.12.2020 einen Teil ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die DGC Investment GmbH mit Sitz in Bochum (Amtsgericht Bochum, HRB 17408) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2020-12-18: Die Gesellschafterversammlung vom 08.12.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Nach Änderung: Neue Firma: ImmoKonzept GmbH. Änderung zur Geschäftsanschrift: Hofsteder Straße 128, 44809 Bochum. Einzelprokura: Ellenberg, Jennifer, Bochum, *02.01.1987.
2021-10-19: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 13.10.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.10.2021 und der Gesellschafterversammlung der DGC Investment GmbH vom 13.10.2021 Teile ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die DGC Investment GmbH mit Sitz in Bochum (Amtsgericht Bochum, HRB 17408) übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.