2014-11-24: (sind Tätigkeiten i.S.d. § 34 c bis f GewO sowie der An- und Verkauf von Immobilien und deren Verwaltung und Sanierung, Vermittlung von Immobilien, Versicherungen, Finanzierungen, Kapitalanlagen und Bausparen.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Reinhardsbrunner Straße 5, 99894 Friedrichroda . Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Eingetreten: Persönlich haftende Gesellschafterin: Stefan Berlet Verwaltungs-GmbH, Friedrichroda (Amtsgericht Jena 14 AR 1289/14), einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2015-09-01: Personenbezogene Daten ergänzt, nun: Persönlich haftende Gesellschafterin: Stefan Berlet Verwaltungs-GmbH, Friedrichroda , einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 19.08.2015 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.08.2015 und Ausgliederungserklärung des Einzelkaufmannes Berlet, Stefan, Friedrichroda, *01.11.1962 vom gleichen Tag das gesamte Vermögen der Firma Stefan Berlet e.K. mit dem Sitz in Friedrichroda (Amtsgericht Jena HRA 503567) übernommen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§125, 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.