2005-03-14: Immobilien- und Standortgemeinschaft Bermuda3Eck Bochum e.V. (ISG Bermuda3Eck Bochum e.V.), Bochum (Bochum). Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrags vom 13.09.2004 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Mitgliederversammlungen vom 13.09.2004 und 15.11.2004 mit dem Verein " Initiativkreis Bermuda-Dreick Bochum e.V.", Bochum ( AG Bochum VR 2897) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.