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Hausverwaltung Claudia Bialy GmbH

Immobilienverwaltung, Eigentumswohnung, SEV..., Mehrfamilienhauses, Holzleitner
Adresse / Anfahrt
Viersener Straße 180
41063 Mönchengladbach
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
7x HR-Bekanntmachungen:

2012-05-22:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.04.2010, geändert am 11.04.2012. Die Gesellschafterversammlung vom 11.04.2012 hat die Änderung der Firma (vormals Immobilienverwaltung A.S. UG (haftungsbeschränkt)) und der allgemeinen Vertretungsregelung, die Sitzverlegung von Korschenbroich (bisher Amtsgericht Neuss HR B 15648) nach Mönchengladbach, die Erhöhung des Stammkapiatls von 1.000,00 EUR um 24.000,00 EUR auf 25.000,00 EUR und die Neufassung des Gesellschaftsvertrages insgesamt unter Beibehaltung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Geschäftsanschrift: Kohrstraße 145, 41199 Mönchengladbach. Gegenstand: die Verwaltung von Häusern, Wohnungen und Grundbesitz. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Nicht mehr Geschäftsführer: Schulz, Angelika, Mönchengladbach, *29.12.1959. Bestellt als Geschäftsführerin: Holzleitner-Murray, Christiane, Mönchengladbach, *31.07.1963, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2015-03-17:
Die Gesellschafterversammlung vom 11.02.2015 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages insgesamt unter Beibehaltung der Bestimmungen über Firma, Sitz, Unternehmensgegenstand, Stammkapital und Allgemeine Vertretungsregelung beschlossen. Einzelprokura: Cavallaro, Gino Paolo, Mönchengladbach, *21.05.1971.

2016-03-03:
Prokura erloschen: Cavallaro, Gino Paolo, Mönchengladbach, *21.05.1971.

2016-09-20:
Bestellt als Geschäftsführer: Bialy, Claudia, Mönchengladbach, *14.05.1968, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Bialy, Volker, Mönchengladbach, *02.05.1969.

2017-01-10:
Nicht mehr Geschäftsführer: Holzleitner-Murray, Christiane, Mönchengladbach, *31.07.1963.

2018-01-12:
Die Gesellschafterversammlung vom 14.12.2017 hat die Erweiterung des Unternehmensgegenstandes sowie die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 Abs. 1 beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: die Verwaltung von Häusern, Wohnungen und Grundbesitz, die Verwaltung eigenen Vermögens sowie die Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume.

2019-08-15:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.08.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tage und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der Hausverwaltung Claudia Bialy GmbH mit Sitz in Mönchengladbach (Amtsgericht Mönchengladbach, HRB 16778) verschmolzen. Neue Firma: Hausverwaltung Claudia Bialy GmbH. Die Gesellschafterversammlung vom 08.08.2019 hat die Änderung der Firma und die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 (Firma der Gesellschaft) beschlossen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.