2019-09-17: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.09.2019. Geschäftsanschrift: Kurt-Schumacher-Str. 18-20, 53113 Bonn. Gegenstand: die Verwaltung eigener Vermögenswerte. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Koglin, Andreas, Bonn, *17.10.1964, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2019-10-25: Die Gesellschafterversammlung vom 22.10.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz und Geschäftsjahr) und mit ihr die Änderung der Firma sowie eine Änderung in § 2 (Unternehmensgegenstand) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. In § 3 (Stammkapital) wurden die Absätze 3.2 und 3.3 ersatzlos gestrichen. Neue Firma: Internethandelssysteme GmbH. Geschäftsanschrift: Dillenburger Straße 75, 51105 Köln. Neuer Unternehmensgegenstand: die Konzeption, Gestaltung, Entwicklung und der Betrieb digitaler Anwendungen und Plattformen sowie die Beratung zur Digitalisierung von Geschäftsprozessen. Nicht mehr Geschäftsführer: Koglin, Andreas, Bonn, *17.10.1964. Bestellt zum Geschäftsführer: Oesterhelt, Andreas, Bonn, *03.02.1971, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Rogler, Kerstin, Bonn, *14.12.1977.
2019-12-19: Dem Registergericht ist der Verschmelzungsplan über die Verschmelzung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung englischen Rechts unter Firma InTradeSys Limited mit Sitz in Birmingham, Vereinigtes Königreich, (Companies House von Cardiff Nr. 5171476) mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter Firma Internethandelssyseme GmbH mit Sitz in Bonn (Amtsgericht Bonn HRB 24750) eingereicht worden. Der Verschmelzungsplan wurde am 30. Oktober 2019 notariell beurkundet. Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Gläubigern und Minderheitsgesellschaftern (§ 122d Satz 2 Nr. 4 UmwG): Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern der übertragenden InTradeSys Limited und der übernehmenden Internethandelssysteme GmbH ist nicht bekannt zu machen, da weder an der übertragenden InTradeSys Limited noch an der übernehmenden Internethandelssysteme GmbH außenstehende Minderheitsgesellschafter beteiligt sind. Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden Internethandelssysteme GmbH ergeben sich aus § 122a Abs. 2 UmwG i.V.m. § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der Internethandelssysteme GmbH Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der Internethandelssysteme GmbH nach § 122a Abs. 2 i.V.m. § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der Internethandelssysteme GmbH gem. § 122a Abs. 2 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, da insoweit der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit darstellt. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Internethandelssysteme GmbH unter deren Geschäftsanschrift Dillenburger Straße 75, 51105 Köln, geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Ferner ist eine Glaubhaftmachung erforderlich, dass die Erfüllung des Anspruchs durch die Verschmelzung konkret gefährdet ist. Dazu ist die Darlegung der überwiegenden Wahrscheinlichkeit einer Gefährdung erforderlich und ausreichend. Zulässig sind alle Beweismittel einschließlich einer Versicherung an Eides statt gemäß § 294 Abs. 1 der Zivilprozessordnung (ZPO).Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der Internethandelssysteme GmbH gefordert werden muss. Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger kostenlos eingeholt werden. Die Gläubiger der InTradeSys Limited können nach Reg. 11, 14 Companies (Cross-Border Mergers) Regulations 2007 (CCBMR) über den Verschmelzungsplan abstimmen. Gemäß Reg. 11 Abs. 2 CCBMR kann jeder Gläubiger der InTradeSys Limited beim High Court of Justice, Business and Property Court of England and Wales, Insolvency and Companies List (Ch D) die Anordnung einer Gläubigerversammlung beantragen, die sodann in der vom Gericht angeordneten Weise einzuberufen ist. Wenn das Gericht eine solche Versammlung zur Einberufung anordnet, muss der Verschmelzungsplan gemäß Reg. 14 CCBMR mit einer Mehrheit der an der Abstimmung teilnehmenden Gläubiger genehmigt werden, die zugleich 75 % des Wertes der Forderungen entspricht. Vollständige Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung der Rechte der Gläubiger der übertragenden InTradeSys Limited können unter deren Geschäftsadresse 69 Great Hampton Street, Birmingham, West Midlands, Vereinigtes Königreich, B18 6EW kostenlos eingeholt werden.
2020-02-18: Die Gesellschafterversammlung vom 30.01.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um EUR 1.000,00 auf EUR 26.000,00 zum Zwecke der Verschmelzung mit der InTradeSys Limited mit Sitz in Birmingham,Vereinigtes Königreich (companies house, Nummer 5171476) beschlossen; weiter wurde eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz und Geschäftsjahr) Ziffer 1.1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: InTradeSys GmbH. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR. Die InTradeSys Limited mit Sitz in Birmingham, Vereinigtes Königreich (companies house, Nummer 5171476) als übertragende Gesellschaft ist nach Maßgabe des Verschmelzungsplans vom 30.10.2019 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlung der InTradeSys Limited vom 30.01.2020 sowie der Gesellschaft vom 30.01.2020 mit der Gesellschaft als übernehmender Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.