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indigo coaching GmbH

Outplacement, Themenspektrum, Berater..., Kommunikation
Adresse / Anfahrt
Neue Mainzer Straße 28
60311 Frankfurt am Main
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6x HR-Bekanntmachungen:

2011-11-28:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.10.2011. Geschäftsanschrift: Neue Mainzer Straße 1, 60311 Frankfurt am Main. Gegenstand: Beratung von Fach- und Führungskräften in allen Fragen der Personal-, Führungskräfte- und Organisationsentwicklung sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführerin: Dr. Schambach, Karin, Frankfurt am Main, *04.09.1964, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführer: Gabrisch, Jochen, Frankfurt am Main, *30.11.1966; Zühlke, Tim, Frankfurt am Main, *15.08.1967, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2013-01-14:
Nicht mehr Geschäftsführer: Gabrisch, Jochen, Frankfurt am Main, *30.11.1966; Zühlke, Tim, Frankfurt am Main, *15.08.1967.

2013-04-23:
Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Feldbergstraße 35, 60323 Frankfurt am Main.

2013-04-23:
Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Feldbergstraße 35, 60323 Frankfurt am Main.

2018-04-24:
Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Neue Mainzer Straße 28, 60311 Frankfurt am Main.

2019-08-09:
Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.07.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Karin Schambach GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 94598) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.