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Industrie-Hydraulik Vogel und Partner GmbH

Industrie und Maschinenbau, Industrieunternehmen, Hydraulikschlauch Service..., Genshagen, ISO-zertifizierter, Pneumatik-Komponenten, Kundenvorgabe, Spezialschläuche, Schmiertechnik, Aggregate, Verschraubungen, Zentralschmierung
Adresse / Anfahrt
Laugkfeld 21
01968 Senftenberg
8x Adresse:

Seestraße 20
14974 Ludwigsfelde


Niedersedlitzer Straße 75
01257 Dresden


Spitzhausstraße 26
01139 Dresden


Lutherstraße 2-7
02826 Görlitz


Im Technologiepark 1
15236 Frankfurt (Oder)


Hänischmühe 22
02796 Jonsdorf Kurort


Wildbahn 8
15236 Frankfurt (Oder)


August-Borsig-Ring 15
15566 Schöneiche


Kontakt
10 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 10 Mitarbeiter
Gründung 1990
Formell
9x HR-Bekanntmachungen:

2007-11-12:
Stammkapital: 150.000,00 EUR; Die Gesellschafterversammlung vom 28.09.2007 hat die Stammkapitalerhöhung beschlossen und den Gesellschaftsvertrag in § 4 (Stammkapital / Stammeinlagen) geändert..

2013-10-01:
Nicht mehr Prokurist: 2. Harnath, Horst

2014-07-23:
Kapital: 400.000,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 07.02.2014 ist das Stammkapital von 150.000,00 EUR um 250.000,00 EUR auf 400.000,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 4 (Stammkapital/Stammeinlagen).

2017-03-29:
Prokura: Nicht mehr Prokurist: 1. Fritsch, Dietmar

2017-04-27:
Vorstand: Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Vogel, Rainer; Geschäftsführer: 2. Vogel, Matthias Rainer, *19.09.1973, Dresden; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Prokura: 3. Vogel, Rainer, *06.06.1953, Senftenberg; Einzelprokura

2019-08-29:
Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 05.08.2019 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Hydraulikservice GmbH SGS Mittag & Wölle mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg ,HRB 60492) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2021-01-21:
Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 22.12.2020 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die HY-PU-TECH GmbH mit Sitz in Berlin durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird

2021-01-21:
Kapital: 405.000,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 22.12.2020 ist das Stammkapital zum Zwecke der Durchführung der Verschmelzung mit der der André Malz GmbH mit Sitz in Jonsdorf um 5.000,00 EUR auf 405.000,00 erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 4 (Stammkapital/Stammeinlagen).

2021-03-06:
Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 22.12.2020 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die André Malz GmbH mit Sitz in Jonsdorf durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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