2016-02-01: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 06.07.2015 Die Gesellschafterversammlung vom 17.12.2015 mit Ergänzung vom 15.01.2016 hat die vollständige Neufassung des Gesellschaftsvertrages und dabei insbesondere Änderungen in Ziffer 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma und die Sitzverlegung von Düsseldorf (bisher Amtsgericht Düsseldorf HRB 75616) nach Drochtersen beschlossen. Gegenstand des Unternehmens sind industrielle Dienstleistungen jeder Art. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Nagel, Udo, Drochtersen, *11.06.1965, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Der hier nicht eingetragen gewesene ist nicht mehr Geschäftsführer: Kohnen, Swend, Buxtehude, *12.08.1966.
2020-12-18: Die Gesellschafterversammlung vom 08.12.2020 hat zum Zwecke der Übernahme des einzelkaufmännischen Unternehmens als Ganzem firmierend unter Industrie-Service Stade Udo Nagel e. K. mit Niederlassung in Drochtersen im Wege der Ausgliederung die Erhöhung des Stammkapitals um 50.000,00 EUR und die entsprechende Änderung der Satzung in § 3 (Stammkapital) beschlossen. Ferner wurde eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Industrie-Service Stade GmbH. 75.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 08.12.2020 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.12.2020 das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Udo Nagel, Drochtersen,*11.06.1965 unter der Firma Industrie-Service Stade Udo Nagel e. K. in Drochtersen betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung ist mit Eintragung vom heutigen Tag auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.