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Infinex Holding GmbH

ISO-DRAIN, KIBO, TRIPLEX..., Yonge, Assignment
Adresse / Anfahrt
Heinrich-Schickhardt-Straße 1
72221 Haiterbach
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
9x HR-Bekanntmachungen:

2007-01-09:
Geschäftsführer: Hartl, Martin, Haiterbach, *17.08.1971, einzelvertretungsberechtigt. Nicht mehr Geschäftsführer: HartI, Hermann, Haiterbach, *15.05.1939; Saathoff, Werner, Bodman-Ludwigshafen, *06.11.1939.

2007-01-15:
Geschäftsführer: Hartl, Martin, Haiterbach, *17.08.1971, einzelvertretungsberechtigt. Nicht mehr Geschäftsführer: HartI, Hermann, Haiterbach, *15.05.1939; Saathoff, Werner, Bodman-Ludwigshafen, *06.11.1939.

2007-03-09:
Bestellt als Geschäftsführer: Jungfermann, Ralf, Gernsbach, *20.10.1965, einzelvertretungsberechtigt.

2007-12-10:
Die Gesellschafterversammlung vom 16.11.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag um 700.000,00 EUR auf 1.225.000,00 EUR erhöht. Stammkapital nun: 1.225.000,00 EUR.

2008-09-01:
Die Gesellschafterversammlung vom 04.08.2008 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Hartl, Martin, Haiterbach, *17.08.1971, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Jungfermann, Ralf, Gernsbach, *20.10.1965.

2010-04-12:
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: H.-Schickhardt-Str. 1, 72221 Haiterbach. Der zwischen der Gesellschaft und der Kunststoff Holding GmbH nunmehr: "Infinex Holding GmbH", Haiterbach (Amtsgericht Stuttgart HRB 341029) am 23.12.2003 abgeschlossene Gewinnabführungsvertrag ist mit Wirkung zum Ablauf des 31.12.2009 durch Aufhebungsvertrag vom 24.06.2009 beendet. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.

2011-08-22:
Die Gesellschafterversammlung vom 16.06.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 Abs. 1 und 2 (Stammkapital und Stammeinlage) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag um 1.125.000,00 EUR herabgesetzt. Stammkapital nun: 100.000,00 EUR.

2017-08-04:
Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 20.07.2017 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Kibo Kunststoffe GmbH", Haiterbach (Amtsgericht Stuttgart HRB 732155) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2019-07-15:
Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 01.07.2019 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Interplast Kunststoffe GmbH", Haiterbach (Amtsgericht Stuttgart HRB 340533) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.