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Infinit Bau Edmond Prenga

Renovierungen, Badrenovierungen, Bereichen des Bauwesens..., Kundenorientierter Service, Wichtigkeit von Zeitplänen, Budgets
Adresse / Anfahrt
Ludmillastraße 11
81543 München
1x Adresse:

Lenbachplatz 5
80333 München


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Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2017-03-08:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.08.2010, zuletzt geändert am 02.01.2017. Die Gesellschafterversammlung vom 14.02.2017 hat die Änderung der §§ 1 (Firma, bisher 'TBG Baumarkt Berlin-Lichtenberg GmbH', und Sitz, bisher Bocholt, Amtsgericht Coesfeld HRB 16017 ) sowie 3 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Geschäftsanschrift: Lenbachplatz 5, 80333 München. Gegenstand des Unternehmens: Erwerb, Verwaltung, langfristige Vermietung und Verpachtung eigener Gewerbeobjekte sowie Wohn- und Geschäftshäuser, insbesondere der Immobilie Baumarkt Berlin-Lichtenberg, und Verwaltung eigenen Vermögens, jeweils soweit dies keiner Genehmigung, Zulassung o.ä. bedarf. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Ben-Zur, Gil, Erlenbach / Schweiz, *04.02.1960; Süberling, Marc, Pinneberg, *01.01.1964, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2017-07-26:
Die Gesellschafterversammlung vom 20.06.2017 hat die formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in die Infinity Baumarkt Berlin-Lichtenberg GmbH & Co.KG mit dem Sitz in München beschlossen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.