2008-01-04: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.12.2007. Gegenstand des Unternehmens: Betrieb eines Ingenieurbüros. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Fendt, Robert, Traunwalchen, *11.06.1954, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2008-05-29: Die Gesellschafterversammlung vom 06.05.2008 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde insbesondere geändert: Firma und Gegenstand des Unternehmens. Neue Firma: ING Burghausen GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Erbringung von Ingenieurleistungen aller Art.
2012-11-27: Die Gesellschafterversammlung vom 14.11.2012 hat die Änderung des § 6 (Gesellschafterbeschlüsse) der Satzung beschlossen. Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen: Geschäftsanschrift: Marktler Str. 31 a, 84489 Burghausen. Geschäftsführer: Gmeindl, Thomas, Traunstein, *06.10.1966; Weidacher, Helmut, Triftern, *24.09.1970, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2015-04-09: Die Gesellschafterversammlung vom 18.12.2014 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 4.410,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der "Milcher Ingenieurgesellschaft mbH" mit dem Sitz in Burghausen und die Änderung der §§ 3 (Stammkapital) und 14 (Auseinandersetzung, Abfindung) der Satzung beschlossen. Geschäftsanschrift: Marktler Str. 61, 84489 Burghausen. Neues Stammkapital: 29.410,00 EUR. Die "Milcher Ingenieurgesellschaft mbH" mit dem Sitz in Burghausen (Amtsgericht Traunstein HRB 20903) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 18.12.2014 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.