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Ing. Schnür + Haller KG

Maschinenbauern, Oberflächenbearbeitung, Klaus...
Adresse / Anfahrt
Erika-Naumann-Straße 2
71063 Sindelfingen
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
6x HR-Bekanntmachungen:

2008-09-29:
Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 06.08.2008 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 06.08.2008 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "pe project engineering GmbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 20604) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2009-11-16:
Geschäftsanschrift: Untere Waldplätze 23, 70569 Stuttgart. Einzelprokura: Haller, Beate, Stuttgart, *14.05.1962.

2015-07-06:
Sitz verlegt; nun: Sindelfingen. Änderung der Geschäftsanschrift: Erika-Naumann-Straße 2, 71063 Sindelfingen.

2015-10-12:
Prokura erloschen: Haller, Klaus, Leinfelden-Echterdingen.

2021-12-22:
Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 15.12.2021 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "ENIGMA IMAGING GmbH", Sindelfingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 759630) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2022-05-05:
Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 07.04.2022 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "LARUKA UG ", Sindelfingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 758180) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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